Kostenlose Ersteinschätzung! Rufen Sie uns jetzt an: 040 - 411 881 570(Mo-Fr 8 - 19.30 Uhr & Sa 10 - 16 Uhr) Oder schreiben Sie uns: info@dr-wachs.de

Beiträge nach Kanzleien

Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg mahnt regelmäßig die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in Filesharingbörsen ab. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, geschützte Filme unerlaubt in einer Filesharingbörse veröffentlicht zu haben. Hierbei vertritt die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller unter anderem folgende Rechteinhaber: BB Video GmbH, BELIREX Berliner Lizensrechte GmbH, Cult Movie Entertainment GmbH, Fraserside Holdings Limited, GMV GmbH & Co. KG, Tino Media, Z-Faktor Medien e.K, Lfp Video Group und die Ino Handel & Vertriebs GmbH. Folgend wird konkret auf eine Abmahnung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller eingegangen.

(Anmerkung der Redaktion: In Bearbeitung)


Einführend erklärt die Kanzlei Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller welchen Rechteinhaber sie in dem Fall der vorliegenden Abmahnung vertritt: "Sehr geehrter XXX unter Bezugnahme auf beiliegende Vollmacht zeigen wir die Wahrnehmung der
rechtlichen Interessen der XXX an." Weiter wird nun erklärt, warum die Kanzlei Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller gegen den Betroffen vorgeht:" Gegenstand unserer Beauftragung ist die im Rahmen des Netzwerkes BitTorrent, einer sog. Internettauschbörse, über Ihren Internetanschluss begangene Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk an welchem unsere Mandantin ausschließliche Rechte zur Auswertung in dezentralen Netzwerken, sog. Internettauschbörsen, für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland inne hat. Die erworbenen Rechte sind auf die Firma xxx zurückzuführen." Nun wird deutlich, worum es geht. Es wurd angeblich eine Urheberrechtsverletzung begangen. Die nun folgenden Daten, die die Kanzlei Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller bereitstellt sind für den Abgemahnten von besonderer Bedeutung. Anhand des Tattages und Zeitpunktes kann der Betroffene herausfinden, wer zu dem besagen Zeitpunkt Zugriff zu einem zum Netzwerk zugehörigen Rechner hatte. Die Kanzlei Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller nennt in dem Schreiben folgende Werte:

1. Folgende der unerlaubten Verwertung zugrunde liegenden Daten wurden beweissicher
festgestellt und dokumentiert:
Netzwerk: BitTorrent
IP-Adresse: xxx
Datum: xxx
Uhrzeit: xxx
Infohash-Wert: xxx

Seite 1 von 4


Unter Punkt 2 erläutert die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller, welche Firma dafür verantwortlich war, die bekannten Filesharingbörsen zu durchsuchen und nach unerlaubt angebotenen Dateien zu fahnden. Es heisst:" Die beweissichere Feststellung und Dokumentation obiger Daten erfolgte im Auftrag unserer Mandantin durch die Media Protector GmbH unter Einsatz einer speziellen Anti-Piracy-Technologie, wie durch Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten EDV-Sachverständigen bestätigt. Weitere Informationen zur Ermittlung der Urheberrechtsverletzung stehen unter xxx zur Verfügung."

3. Das zuständige Landgericht sei, so schreibt es die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller, im Zuge eines zivilrechtlichen Auskunftsverfahrens gemäß § 101 UrhG nach Überprüfung des Falles zum Ergebnis gekommen, dass hier eine offensichtliche Rechtsverletzung vorliege und aufgrund der Schwere der Rechtsverletzung die Auskunftserteilung durch Ihren Internetprovider statthaft sei, worauf der Internetprovider der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller mitgeteilt habe, dass die oben genannte IP-Adresse zum abgefragten Verletzungszeitpunkt dem Internetanschluss des Abgemahnten zugeordnet war. Es steht damit zweifelsfrei fest, erklärt die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller, dass die Urheberrechtsverletzunq über Ihren Internetanschluss begangen wurde.

I. Für die Rechtsverletzung sei der Abgemahnte, so erklärt es die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller in der Abmahnung, in vollem Umfang verantwortlich, wobei schon der Anscheinsbeweis dafür spreche, dass der Abgemahnte die Rechtsverletzung als Anschlussinhaber begangen habe (BGH vom 12.05.2010, Az. I ZR 121/08). Konkret führt die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller  weiter aus:" Jedoch auch wenn Ihnen - unter Beachtung der prozessualen Wahrheitspflicht gemäß §§ 138' Z~O, 263 StGB - der Nachweis gelingen sollte, dass die Urheberrechtsverletzung über Ihren Internetanschluss von einer anderen Person begangen wurde, haben Sie hierfür nach den Regeln der Störerhaftung sowie wegen Verletzung der allgemeinen Verkehrssicherungspflichten einzustehen."

Der Abgemahnte habe, stellt die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller  fest,   umfassende Pflichten zur technischen Sicherung des Internetanschlusses, notfalls auch unter entgeltlicher Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe, sowie zur Information, Belehrung und Überwachung, wobei es hier nicht auf die vorherige Kenntnis von Rechtsverletzungen ankommt (OLG Hamburg vom 11.10.2006, Az.: 5 W 152106; LG Köln vom 27.01.2010, Az.: 28 0 241/09). Die Sicherungspflicht besteht nach dem Bundesgerichtshof (BGH) schon in Ihrem Eigeninteresse ab der Einrichtung des Internetanschlusses, heisst es in der Abmahnung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller. Das Herunterladen, die unerlaubte Vervielfältigung sowie das Angebot solcher Werke zum Download stelle, erklärt die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller, als rechtswidrige unerlaubte Verwertung dieses Werkes gemäß §§ 94f, 15, 16, 19a UrhG auch eine Straftat nach §§ 106 ff UrhG dar. Dies betrifft auch die Verbreitung von legal zum privaten Gebrauch hergestellten Kopien solcher Dateien (§ 53 VI S. 1 UrhG).

"1. Aufgrund der Rechtsverletzung sind Sie unserer Mandantin gemäß §§ 97 I, 98 UrhG uneingeschränkt zur Unterlassunq der Rechtsverletzung und Vernichtung der rechtswidrigen Kopie verpflichtet." Weiter heisst es in der Abmahnung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller:" Da das bloße Einstellen der Rechtsverletzung nicht ausreichend ist, fordern wir Sie hiermit zur Sicherung dieser Unterlassungsverpflichtung auf die anliegende Unterlassungserklärung abzugeben, wobei wir darauf hinweisen, dass allein durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr rechtswirksam beseitigt werden kann."
2. Weiter habe der Abgemahnte gemäß § 97a I S.2 UrhG sowie gemäß §§ 677 ff. BGB die Kosten der Beauftraqung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller zu übernehmen, da dem Betroffenen mit diesem Abmahnschreiben die Gelegenheit zur Vermeidung einer weitaus kostenintensiveren Auseinandersetzung vor Gericht gegeben wird (vgl. BGH in GRUR 1973, 384f; BGH in GRUR 1991, 550f.).

Seite 2 von 4


Nach dem für die Rechtsanwaltsgebühren in Deutschland maßgeblichen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bemessen sich auch die Anwaltsgebühren der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller nach dem Gegenstandswert und einem im Rahmen von 0,5 bis 2,5 Gebühren vom Rechtsanwalt zu bestimmenden Gebührensatz. Bereits bei der illegalen Zugänglichmachung einer einzelnen, wenige Minuten umfassenden Tonaufnahme über eine Internettauschbörse setzen die Gerichte für den Unterlassungsanspruch einen Gegenstandswert von 10.000,00 € an, schreibt die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller in der Abmahnung (vgl. LG Köln, Urteil vom 18.07.2007 - Az.: 28 0 480/06), woraus sich bei Ansatz des Regelgebührensatzes von 1,3 Anwaltsgebühren in Höhe von insgesamt 651 ,80 € ohne Umsatzsteuer ergeben. Für die gegenständliche weltweite Verwertung eines Filmwerkes käme nach Ansicht der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller auch der Ansatz eines sehr viel höheren Gegenstandswertes in Betracht.

3. Des Weiteren hat die Mandantin der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller gemäß § 97 I S.1 UrhG Anspruch auf Schadenersatz. "Der Schaden bemisst sich dabei nicht lediglich nach dem Verkaufspreis des Bild- und Tonträgers, der hätte erworben werden müssen. Gemäß § 97 I1 S. 2 UrhG kann unsere Mandantin vielmehr den Schadenersatz auf Grundlage des Betrages berechnen, den Sie als Lizenzgebühr hätten entrichten müssen, wenn Sie sich das Recht zur weltweiten Verwertung des geschützten Filmwerkes in Form der öffentlichen Zugänglichmachung über das Internet hätten vertraglich einräumen lassen", führt die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller aus. Ferner umfasst der Erstattungsanspruch, den die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller geltend macht, aufgrund der Rechtsverletzung auch die Kosten zur Ermittlung des Internetanschlusses als Ausgangspunkt der Urheberrechtsverletzung, worunter die Kosten der Erhebung und Beweissicherung der Urheberrechtsverletzung, sowie die bei der Durchführung des zivilrechtlichen Auskunftsverfahrens und der beim Provider entstandenen Kosten fallen.

4. Im Sinne einer zügigen außerqerichtlichen Erledigung der Angelegenheit sei die  Mandantin der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller bereit, dem Abgemahnten hinsichtlich der Höhe der vorgenannten Ansprüche erheblich entgegenzukommen. Es heisst in der Abmahnung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller:" Zur Vermeidung eines aufwändigen Gerichtsverfahrens geben wir Ihnen hiermit Gelegenheit, die Angelegenheit durch eine einmalige Pauschalzahlung in Höhe von 855 €, mit der sämtliche Kostenerstattungs- und Schadenersatzansprüche aus der vorliegenden Urheberrechtsverletzung abgegolten wären, umfassend zu erledigen und somit auch weitere strafund zivilrechtlichen Schritte unserer Mandantin zu vermeiden." Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller hält fest, dass allein die Lizenzgebühr für das weltweite Anbieten des Filmwerkes zum Download an eine unbegrenzte Vielzahl von Internetnutzern  sich auf einen weitaus höheren Betrag beliefe.

IV. Das Vergleichsangebot der von der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller vertretenen Mandantin steht unter der Voraussetzung, dass Sie vorbehaltlos und fristgerecht:
1. die Unterlassungserklarung bis spätestens xxx  abgeben (eine Versendung vorab per Telefax genügt zur Fristwahrung, sofern die Erklärung im Original unverzüglich auf
dem Postweg nachfolgt) und

2. den angebotenen Pauschalbetrag in Höhe von 855 € bis spätestens zum xxx zu zahlen

Seite 3 von 4


Hiernach seien sämtliche Ansprüche der Mandantin der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller aus der streitgegenständlichen Urheberrechtsverletzung vollstandig abgegolten und erledigt. Die Erledigung würde nicht nur die jedenfalls gegen den Anschlussinhaber bestehenden Ansprüche, sondern auch die ggf. daneben gegen einen anderen Mitbenutzer des Internetanschlusses bestehenden Ansprüche umfassen. Abschließend hält die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller fest, dass sollte dasr Verhalten des Betroffenen weiteren Bearbeitungsaufwand erforderlich machen, indem auch nur eine der vorgenannten Fristen fruchtlos verstreicht oder der Unterlassungs- bzw. Zahlungsverpflichtung unvollständig oder nicht ordnungsgemäß nachgekommen wird, behält sich die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller die Neuberechung des Schadens und die Geltendmachung eines höheren Betrages vor. Insbesondere müsse der Betroffene, wenn er die Unterlassungserklärung nicht fristgerecht abgibt oder die angebotene Pauschalzahlung nicht vollständig fristgerecht leistet, auch damit rechnen, dass die Mandantin der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller ihre Ansprüche vollumfänglich gerichtlich geltend macht, wodurch nicht unerhebliche weitere Kosten aufkämen.
Seite 4 von 4


Beispiel einer Unterlassungserklärung

1. Der Schuldner verpflichtet sich, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung an die Gläubigerin zu bezahlenden Vertragsstrafe, deren Höhe in das billige Ermessen der Gläubigerin gestellt und im Streitfall vom zuständigen Landgericht zu überprüfen ist, ab sofort zu unterlassen, das urheberrechtlich geschützte Filmwerk "xxx" oder Teile dieses Filmwerkes im Internet oder auf sonstige Weise der Öffentlichkeit verfügbar zu machen oder sonst wie auszuwerten.

2. Der Schuldner erkennt dem Grunde nach den Schadenersatzanspruch aus der Verletzung der Rechte gemäß Ziffer 1 an.

3. Der Schuldner verpflichtet sich, die Kosten der Inanspruchnahme der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte, Partnerschaftsgesellschaft aus einem GegenstandsVJert in Höhe von 10.000,00 € gem. RVG W 2300 zuzüglich Auslagen zu erstatten.

4. Die Ansprüche aus Ziffer 2 und 3 sind abgegolten und erledigt, wenn der Schuldner bis spätestens XXX einen Abgeltungsbetrag von 855 € bezahlt.


Liste abgemahnter Titel:

  1. Amateur Girls #13 - für XPLOR Media Group
  2. Amateure von Nebenan Teil 1 - für INO Handel und Vertriebs GmbH
  3. Amateur-Pärchen! 100% Echte Geilheit! - BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH
  4. Battle Girls Versus Yakuza - 8-Films
  5. Barely Legal Brown Skin Beauties - LFP Video Group LLC
  6. Du bist der Regisseur! Teil 6 - für Ino Handel & Vertriebs GmbH
  7. Die Gummiklinik - BB Video GmbH
  8. Gang Bang Amateure - Non Stopp Im Vollem Galopp - Urheberrechtsverletzung
  9. Hausfrauen Report - für Ino Handel & Vertriebs GmbH
  10. Internal Injections 4 - media & more GmbH
  11. Jung Wild Geil Mit dicken Titten - DBM Videovertrieb GmbH
  12. Marilyn und Laila Heart - für Belirex Berliner Lizenzrechte GmbH
  13. Meine alte Ficksau 40 plus- Ino Handel & Vertriebs GmbH
  14. Meine Tante 5 - Abmahnung - Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte - BB Video GmbH
  15. Mitten Ins Gesicht abgespritzt - DBM Videovertrieb GmbH
  16. Paranormal Investigations - MIG Film GmbH
  17. Perverse Amateure Swingerpaare Ficken bis zum Wahnsinn - KT-DVD
  18. Private Independent - für Fraserside Holdings ltd.
  19. Private Lustschweine - Omas Letzte Chance - Alte Fotzenschlampen hart durchgefickt - GMV GmbH
  20. Rise of the Death - when the underworld takes over - Negele Zimmel Kremer Greuter Beller
  21. Rough Sex 3 Adrianna`s Dangerous Mind - media & more GmbH & Co. KG
  22. Skandale - für BB Video GmbH
  23. SM-Edition - Lernfreudige Sklavinnen - Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte - BELIREX
  24. Studentenparty 3 - Ino Handel & Vertriebs GmbH
  25. Swinger Teil 11 - Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte - BB Video GmbH
  26. Tight Teens 6 - Tino Media
  27. This ain't - Fox News XXX - Abmahnung - Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte - Lfp Video Group Beverly Hills USA
  28. The Incredible Hulk XXX A Porn Parody - Negele Zimmel Greuter Beller - media & more GmbH & Co. KG

 


Rechteinhaber: Firma GMV GmbH & Co. KG

  1. Fick Party – Fuck and Dance Vol. 14
  2. Private Lustschweine - Omas letzte Chance - Alte Fotzenschlampen hart durchgefickt
  3. Nebenan! 18 - Privatporno
  4. Ohne Höschen Vol. 11 – Zeigefreudig und fickgeil unterwegs
  5. Du Bist Der Regisseur I Reality Serie –Nimm Platz
  6. Inzest-Party –In Deutschland- Familien-Sex in Deutschland
  7. Hausfrauen alleine zu Hause Teil 14
  8. Alles Fotzen ausser Mutti - Teil 6 - Muttis von nebenan !!!
  9. Alles Fotzen außer Mutti – Teil 5 – Muttis Von Nebenan!!
  10. Porno Privat 12 –So Geil War…Meine Ex – 100% Amateur-Videos
  11. Mobile Hausmeister
  12. Traut Euch! Teil 24 – Die Reality-Serie – Auf der Straße angesprochen!
  13. GangBang Casting
  14. Möschen Test
  15. Meine perverse Ex-Freundin
  16. Mobile Hausmeister 1
  17. Deutschlands Inzest Spiegelbild

Rechteinhaber: Firma Off-Limits Media

  1. Master Costello - Zofe Sophie- Die Ankunft
  2. Master Costello - Stachel der Wollust
  3. Master Costello - Painshooting
  4. Master Costello - Denkzettel
  5. Master Costello - Entfesselt
  6. Master Costello - Blind Date
  7. Donna Xtreme – Wild Wedding

Rechteinhaber: Firma Tino Media

  1. Gerade Mal 18
  2. Teen Sensation
  3. Tight Teens 4
  4. Rechteinhaber: Morphicon Ltd.
  5. Age Of Alexander
  6. ArmA II - Die ultimative Militärsimulation

Rechteinhaber: Firma Cult Movie Entertainment GmbH

  1. „Rise of the Dead"
  2. "Strictly Sexual" (Film)
  3. Hanger - Payback is a Bitch of a Whore
  4. „Wicked Lake – Life´s A Witch…And Than…You Die"
  5. Wristcutters A Love Story
  6. Asylum Seekers
  7. Star Vehicle
  8. Lorelei – Deutsche Wunderwaffe im Pazifik

Rechteinhaber: Firma Adult Video Films S.L.

  1. Dog World 2: The Resolution
  2. Rechteinhaber: MIG Film GmbH
  3. Alexander - Der Kreuzritter -WGF
  4. Lockjaw - Rückkehr der Killerschlange
  5. War Of The Living Dead 2
  6. WGF – Beauty And The Beast
  7. Kampf der Barbaren
  8. Street Racers – More Speed, More Fun
  9. Unfailing - The Tournament of Killers
  10. Colin - Die Reise des Zombie
  11. Rechteinhaber: XPLOR Media Group Inc.
  12. Sex Machines 15

Rechteinhaber: Fraserside Holdings Limited

  1. Private Life Of – Jennifer Love Vol. 3
  2. Private Gold - Legs Wide Open
  3. Private Specials 29
  4. The Best by Private – Outdoor Whores
  5. Rechteinhaber: Epix Media AG
  6. Saat Des Bösen
  7. Legion der Vampire
  8. Weekend Of Blood
  9. Kategorie C
  10. Bad Biology
  11. Ich Weiss Mal Wieder Was Du Letzten Sommer Getan Hast
  12. Rechteinhaber: Thomas Buresch e.K.
  13. Mega Shark vs. Giant Oktopus
  14. Allan Quatermain and the Temple of Skulls

Rechteinhaber: Video Art Holland b.v.

  1. Desperate Teens At Home
  2. The best of Seventeen vol. 12 -185 minutes- All Hardcore Action
  3. Rechteinhaber: DBM Videovertrieb GmbH
  4. Vorstadt- Fotzen
  5. No Cut 101, Das Erste Mal Allein im Urlaub - Mir ist so furchtbar heiss
  6. Fette Mega Titten
  7. Amateur Casting Couch 2
  8. Amateure Privat Triebgeile Goeren
  9. Official Flava Of Love Parody
  10. Joker – Mädchen Mit Frühreifen Saftspalten
  11. Rechteinhaber: BB Video GmbH
  12. Muttis
  13. Swinger Report Teil 6
  14. Simones Hausbesuche
  15. Meine Familie

Rechteinhaber: BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH

  1. Highlights – Best of MILF
  2. Gang Bang Total
  3. Hotel Pervers
  4. MILF 4
  5. Silikon-Bomben
  6. Zucht in Fesseln
  7. Highlights – Best Of Heiße Lesben
  8. Feature - Gut Zu Ficken
  9. P.O.V. - Von der Hand in den Mund!
  10. Bizarr - Rubber-Fucks
  11. Nylon Fetisch-Sex
  12. Party Sex 26 – Popp oder Hopp 26 – das Party-Sex-Spiel
  13. SM-Edition – Ordentlich erzogen
  14. Gang Bang Total – Penny Devil & Nicci
  15. Feature - Fotzen-Jobs
  16. Rechteinhaber: DVDesign GmbH
  17. In my Sleep – Schlaf kann tödlich sein
  18. Rechteinhaber: media & more GmbH & Co.KG
  19. Kendra Exposed
  20. Batman XXX - A Porn Parody
  21. Boffing the Babysitter 5
  22. Rechteinhaber: Multimediapar S.A.
  23. Mietschlampen - Besuch Im Privaten Haushalt
  24. Ich Besorg´s Mir Selbst

Rechteinhaber

  1.  8-Films
  2.  Adult Videofilms S.L., Barcelona
  3.  Atomik-Films
  4.  BB Video GmbH
  5.  BELIREX Berliner Lizensrechte GmbH
  6.  Cult Movie Entertainment GmbH
  7.  DBM Videovertrieb GmbH
  8.  Epix Media AG
  9.  Evolution Entertainment AG
  10.  Fraserside Holdings Limited
  11.  GMV GmbH & Co. KG
  12.  Golden Eye (international) Ltd.
  13.  Highlights – Best of MILF
  14.  Hustler Europe GmbH
  15.  IMC International MEDIA Company
  16.  Info Pictures GmbH
  17.  INO Handel und Vertriebs GmbH
  18.  Inside Media Distribution Ltd.
  19.  International Media Company BV
  20.  JABA Enterprises Inc.
  21.  Lfp Video Group
  22.  LEP Video Group LLC
  23.  MIG Film GmbH
  24.  media & more GmbH & Co. KG
  25.  MIG Film GmbH
  26.  OFF-LIMITS MEDIA GmbH
  27.  Orion Versand GmbH & Co. KG
  28.  Pleasure Verlagsgesellschaft mbH
  29.  Savoy Film GmbH
  30.  Tino Media
  31. Vivid Entertainment LLC
  32. Z-Faktor Medien e.K

Abmahnung Negele Zimmel Greuter Belller - Barely Legal Brown Skin Beauties - LFP Video Group LLC

Wird auch Ihnen vorgeworfen, das urheberrechtlich geschützte Filmwerk - Barely Legal Brown Skin Beauties - in einer Filesharingbörse zum Download bereitgestellt zu haben? Sind auch Sie sich unsicher, was nach dem Erhalt solch einer Abmahnung zu tun ist?

Das ist der Regelfall. Die meisten Empfänger solch eines Schreibens, wie es im Auftrag der LFP Video Group LLC durch die Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte verschickt wird, werden das erste Mal mit einer Abmahnung zu tun haben. Da wir täglich mit dem Thema zu tun haben, geraten viele Punkte, die Ihnen persönlich wichtig erscheinen mögen, in dem Blogbeitrag oft in den Hintergrund. Als Beispiel ist es für uns klar, dass wir uns mit der Abmahnung im zivilrechtlichen Rahmen bewegen. Also der Geltendmachung von Ansprüchen ohne Ermittlung der Staatsanwaltschaft oder weiterer gerichtlicher Verfolgung. Der Abgemahnte muss somit nicht damit rechnen, dass weiter rechtliche Schritte gegen Ihn unternommen werden.

Dieses nur unter der Voraussetzung, dass Sie angemessen auf die Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte Abmahnung wegen der angeblichen Rechtsverletzung an dem Film - Barely Legal Brown Skin Beauties - reagiern. Das heisst, innerhalb der Frist eine Unterlassungserklärung abzugeben und in der Regel einen gewissen Geldbetrag zu zahlen. Wichtiger als die Geldzahlung ist jedoch die fristgerechte Abgabe einer Unterlassungserklärung.

All diese Informationen sind in einem Blogbeitrag nur schwer herauszuarbeiten. Darum bieten wir Abgemahnte aus ganz Deutschland eine telefonische, kostenlose Ersteinschätzung. Dieses kostet Sie noch nichts. Danach oder davor können Sie sich natürlich auch im Internet oder bei den werten Kollegen über deren Angebote informieren. Die Hauptsache ist, dass Sie sich ausgiebig zu dem Thema informieren. Danach kann jeder für sich entscheiden, was im Fall der - Barely Legal Brown Skin Beauties - Abmahnung das Beste für ihn ist.


Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller - Mitten Ins Gesicht abgespritzt - DBM Videovertrieb GmbH

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller mahnt für die DBM Videovertrieb GmbH die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Werk - Mitten Ins Gesicht abgespritzt -ab.