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Momentan mahnt die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller den Film Private Independent für Fraserside Holdings ltd.ab. In der Abmahnung werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und 750,00 Euro Pauschalbetrag gefordert.
Dem Betroffenen wird vorgeworfen, den Film in Filesharing Börsen öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Sollte das wirklich der Fall sein, so kann der Rechteinhaber Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend machen.
Das klingt ersteinmal erschreckend. Was ist überhaupt eine Unterlassungserklärung ?
Mit dieser verpflichtet man sich, eine bestimmte Handlung zu unterlassen und bei der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen. In diesem Fall ist diese bei ca. 5100,00 Euro angesetzt. An dieser Stelle sollte vermerkt sein, dass die von der gegnerischen Kanzlei formulierte Unterlassungserklärung frei formuliert ist und nicht akzeptiert werden muss.
Stattdessen ist es ratsam eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen zu lassen.
Ist der geforderte Betrag angemessen ?
In der Praxis hat sich gezeigt, dass die geforderten Beträge oft zu hoch angesetzt sind. Natürlich muss jeder Fall individuell untersucht werden.
Einhaltung der gesetzten Fristen !
Es ist dringlichst angeraten die in der Abmahnung gesetzten Fristen einzuhalten. So kann man ein Gerichtsverfahren oder eine einstweilige Verfügung verhindern. Man sollte es positiv sehen und seine gute Position nicht schwächen, nur weil man die Fristen nicht einhält.
Wohlgemerkt sollte jeder Fall einzeln überprüft werden. Um die ersten Sorgen zu nehmen, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an, in der Chancen und Risiken einer Verteidigung besprochen werden können.
Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter : 040 411 88 15 70
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte folgendem Link : Sofort Hilfe bei Abmahnung.
Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.
Ihr Dr. Alexander Wachs