Kostenlose Ersteinschätzung! Rufen Sie uns jetzt an: 040 - 411 881 570(Mo-Fr 8 - 19.30 Uhr & Sa 10 - 16 Uhr) Oder schreiben Sie uns: info@dr-wachs.de

Beiträge nach Kanzleien

Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller - Hausfrauen Report - für Ino Handel & Vertriebs GmbH

Eine Abmahnung wegen Filesharing in Tauschbörsen ist kein "Beinbruch". Die Hauptsache ist es, angemessen und schnell zu reagieren. So mahnt momentan die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller  das Werk Hausfrauen Report  für die Ino Handel & Vertriebs GmbH ab. In der Abmahnung werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und 710,00 Euro Pauschalbetrag gefordert.
Was ist eine Abmahnung ?
Mit der Abmahnung fordert der Abmahnende von dem Abgemahnten zukünftig ein rechtswidriges Handeln zu unterlassen. Bei einer Tauschbörsen Abmahnung fordert der Rechteinhaber durch seinen Anwalt, dass über einen Internetanschluss nicht weiter Rechtsverletzungen vorgenommen werden, indem Lieder oder Filme in Tauschbörsen verbreitet werden.Um dies sicherzustellen muss der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung abgeben. Diese ist grundsätzlich recht frei formuliert, es gilt jedoch einige durch Gesetz und Rechtsprechung entwickelte Eckpunkte zu berücksichtigen.
Also ist es am Besten eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen zu lassen. An dieser Stelle ist es ratsam einen in der Materie kundigen Anwalt zu Rate zu ziehen. 
Ich berate seit vielen Jahren Mandanten, die Abmahnungen erhalten haben. In den meisten Fällen ist das Ziel, möglichst wenig Kosten zu haben, und eine Unterlassungserklärung in der für den Abgemahnten besten Form abzugeben. Gern will ich im Rahmen einer kurzen, kostenlosen Ersteinschätzung Rede und Antwort stehen. Rufen Sie mich einfach an. Ich vertrete bundesweit.

Hinweise entnehmen Sie bitte folgendem Link : Sofort Hilfe bei Abmahnung.
Sie erreichen mich unter 040 411 88 15 70. Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.
 
Ihr Dr. Alexander Wachs