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Aktuell mahnt die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller für die XPLOR Media Group den Film Amateur Girls #13 ab und fordert neben einer Unterlassungserklärung auch 705,00 Euro Pauschalbetrag. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film in Tauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht zu haben.
Sollte dies wirklich der Fall gewesen sein, so kann der Rechteinhaber Anspruch auf Schadensersatz und Unterlassung geltend machen. Das heisst, er kann von Ihnen erwarten, dass Sie nicht erneut den Film öfftentlich zugänglich machen, an denen er die Verwertungsrechte hat. Dies wird mit einer Unterlassungserklärung abgesichert. Diese ist in der Form relativ frei, sie ist aber nur wirksam, wenn einige zentrale Punkte (Strafbewehrung, Konkretisierung) berücksichtigt wurden.
Handeln Sie schnell und angemessen. Die kurzen Fristen müssen eingehalten werden. Nur so kann man eine einstweilige Verfügung verhindern. Man schwächt seine gute Position durch eine Fristverstreichung.
Die Praxis hat gezeigt das die geforderten Summen oft zu hoch sind. Auch das sollte von einem Anwalt überprüft werden. Die Beträge sind eben nur Vorschläge der abmahnenden Kanzlei und nicht gesetzlich festgelegt. Eher im Gegenteil. Es gab bereits Entscheidungen , dass die Entlohnung der Kanzlei nur dem wirklichen Aufwand entsprechen darf.
Entscheiden ist immer eine Prüfung des individuellen Falls.
Ich berate seit vielen Jahren Mandanten, die Abmahnungen erhalten haben. In den meisten Fällen ist das Ziel möglichst wenig Kosten zu haben, und eine Unterlassungserklärung in der für den Abgemahnte besten Form abzugeben. Gern will ich im Rahmen einer kurzen, kostenlosen Ersteinschätzung Rede und Antwort stehen. Rufen Sie mich einfach an. Ich vertrete bundesweit.
Hinweise entnehmen Sie bitte folgendem Link : Sofort Hilfe bei Abmahnung.
Sie erreichen mich unter 040 411 88 15 70. Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.
Ihr Dr. Alexander Wachs