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Momentan mahnt die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Universal Music GmbH vermeintliche Urheberrechtsverletzungen in Filesharingbörsen ab und fordert in dieser Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung die Annahme eines Vergleiches sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag. Dem Betroffenen wird die öffentliche Zugänglichmachung des urheberrechtlich geschützten Werkes - Marlon Roudette - Matter Fixed - in Filesharingbörsen vorgeworfen. Diese Zugänglichmachung geschieht zeitgleich mit dem Download einer Datei. Informationen dazu, wie solch eine Tauschbörse funktioniert erhalten Sie unter folgendem Link: Wie funktioniert eine Tauschbörse?
Nach dem Erhalt solch einer Abmahnung geht es in der Regel nicht nur darum, die geforderte Schadensersatzforderung zu minimieren oder zurückzuweisen, sondern auch vor Folgeabmahnungen zu schützen.
Natürlich muss man in der Verteidigungsstrategie wegen der Rechtsverletzung an dem Musikwerk Marlon Roudette - Matter Fixed - zwischen einem 16 jährigen Schüler, der aus Unwissen, über den Familienanschluss, eine Datei heruntergeladen hat und dem Fall, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung auch selber begangen hat unterscheiden. Weiter gilt es genau zu klären, welche Sicherungs- und Prüfmaßnahmen der Anschlussinhaber getroffen hat, um die Rechtsverletzung zu verhindern. Je nach der individuellen Situation muss eine konkrete Verteidigung angestrebt werden. Ziel hierbei ist es , vor Folgeabmahnungen, einer unangemessenen Zahlungsaufforderung oder der etwaigen Zahlung einer festgelegten Vertragsstrafe zu schützen.
Vorweg einige Grundlegende Informationen: Abmahnungen werden dann ausgesprochen, wenn eine Person sich in ihren Rechten verletzt sieht, bzw ein Dritter die Rechte ( z.B Urheber- und Leistungsschutzrechte ) verletzt hat. In diesem Fall kann der Verletzer, in diesem Fall der Filesharer, aufgefordert werden, diese Handlung zu unterlassen. Übersetzt: Der Rechteinhaber kann dem Downloader verbieten, Dateien ( Filme, Spiele, Lieder) in Internettauschbörsen anzubieten. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber in solch einem Fall vorgesehen, dass sich der Downloader im Falle einer Urheberrechtsverletzung dazu verpflichten muss, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Mit dieser bestätigt der Abgemahnte, wie dem Namen der Erklärung zu entnehmen ist, die Urheberrechtsverletzung (das Anbieten der Datei) gegenüber dem Rechteinhaber Universal Music GmbH zu unterlassen.
Diese Unterlassungserklärung kann frei formuliert werden, muss aber bestimmte grundlegende rechtliche Anforderungen abdecken. Der Unterzeichner muss festlegen, dass er eine Strafe zahlen wird, für den Fall, dass in den nächsten 30 Jahren noch eine Urheberrechtsverletzung von ihm oder einem auf seinen Namen angemeldeten Internetanschluss ausgeht. Diese Zahlung nennt man Vertragsstrafe.
Es sollte deutlich werden, welche Probleme die Abgabe solch einer Unterlassungserklärung mit sich bringen kann. Ziel ist es, die Vertragsstrafe nicht vorher festzulegen, bwz. sich durch die korrekte Formulierung eine mögliche Überprüfung durch ein Gericht offen zu halten. Außerdem sollte die Formulierung, auf das abgemahnte Werk und nicht auf alle Werke des Rechteinhabers bezogen werden. In manchen Fällen muss diese erweitert werden, dieses kann aber nur von Einzelfall zu Einzelfall entschieden werden.
Dieses soll kein Anleitung werden "Unterlassungserklärung im Selbstbau", dazu gibt es im Internet viele informative Texte.
In der Abmahnung wird jedoch nicht nur die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, sondern auch Schadensersatz. Klar ist, dass dem Rechteinhaber Kosten entstanden sind: Anwaltskosten, Gebühren, Kosten für die Anti-Piracy Firma usw.. Klar ist auch, dass bei einem stattgefundenen Rechtsverstoß, dieser Aufwand entschädigt werden sollte. Fraglich ist nur in welche Höhe. Es gibt auch Fälle, in denen die ganze Forderung zurückgewiesen wird, dieses ist aber eher die Ausnahme.
Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hilft Ihnen, wenn Sie eine Rasch Rechtsanwälte Abmahnung erhalten haben. Bei uns steht die individuelle Beratung im Vordergrund, wir sind 6 Tage die Woche unter der Rufnummer 040 411 88 15 70 für Rückfragen erreichbar. Sie erreichen uns
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Das erste telefonische Gespräch, in dem wir Kosten und Risiken mit Ihnen besprechen, ist für Sie kostenlos. Dieses Gespräch wird ihnen regelmäßig aber schon helfen, die ganze Angelegenheit deutlich ruhiger zu sehen. Falls Sie sich danach von uns vertreten lassen wollen, vertrauen Sie auf unsere schnellen Reaktionszeiten. Im Notfall können wir wegen der Rechtsverletzung an dem Musikwerk Marlon Roudette - Matter Fixed - in wenigen Stunden reagieren. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Ihr Dr. Alexander Wachs