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Derzeit mahnt die Lihl Rechtsanwaltskanzlei die unerlaubte Verwertung des Filmes - The Heavy - Der letzte Job - ab und fordert von den Betroffenen die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages. Die Ihnen vorliegende Abmahnung ist nach aller Wahrscheinlichkeit ein Serienbrief. Den nahezu identisch viele hundert oder gar tausend andere Anschlussinhaber erhalten haben. Dieser enthält regelmäßig auch keine echte Unterschrift. Dennoch muss das Schreiben ernst genommen werden, die dargestellten Umstände machen die Abmahnung nicht unwirksam.
Abmahnende Kanzleien setzen oftmals kurze Fristen. Gerade wenn der Anschlussinhaber einige Tage nicht zur Hause war, oder seinen Briefkasten nicht jeden Tag kontrolliert, können hier schnell Schwierigkeiten entstehen noch innerhalb der Frist zu reagieren. Meine Kanzlei ist seit Jahren mit der Bearbeitung von Abmahnungen vertraut, durch unsere Infrastruktur können wir – nach Absprache und wenn es sein muss – innerhalb von Stunden reagieren.
Ich berate seit vielen Jahren Mandanten, die Abmahnungen erhalten haben. In den meisten Fällen ist das Ziel möglichst wenig Kosten zu haben, und eine Unterlassungserklärung in der für den Abgemahnte besten Form abzugeben. Gern will ich im Rahmen einer kurzen, kostenlosen Ersteinschätzung Rede und Antwort stehen. Rufen Sie mich einfach an. Ich vertrete bundesweit. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Abmahnung:
1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag
Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.
Ihr Dr. Alexander Wachs