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Einzelne Anwälte mahnen in der Regel nicht nur einen, sondern mehrere Filme ab. Gefährlich für Abgemahnte wird es dann, wenn der Verdacht besteht, mehrere aktuell abgemahnte Film in einer Filesharingbörse angeboten zu haben. Folgend finden Sie eine Liste derer Titel, die derzeit hinsichtlich der unerlaubten Verwertung untersucht werden. Es ist jedoch immer zu beachten, dass der Zeitpunkt der angeblichen Urheberrechtsverletzung und der Erhalt der Abmahnung Monate später sein kann. Auch bereits aufgezeichnete Urheberrechtsverletzungen können nachträglich durch die Kanzlei bearbeitet und abgemahnt werden. Folgende Titel werden derzeit abgemahnt:
Die Höhe der geforderten Summe richtet sich – zumindest mittelbar – nach den angesetzten Streitwerten. Die Rechtsprechung fällt hinsichtlich der in Tauschbörsenverfahren angesetzten Streitwerte regelmäßig sehr unterschiedlich aus. Für ein aktuelles Album können diese von einigen tausend bis zu mehreren zehntausend Euro reichen. Durch die Vielzahl der Entscheidungen – einige sind auch einfach veraltet – wird es dem Abgemahnten schwer gemacht, zu prüfen welche Streitwert „richtig“ ist. Daher empfehle ich die Abmahnung auch hinsichtlich dieses Punktes einer kritischen Prüfung unterziehen zu lassen.
Die Kanzlei Lihl setzt, wie üblich, oftmals kurze Fristen. Gerade wenn der Anschlussinhaber einige Tage nicht zur Hause war, oder seinen Briefkasten nicht jeden Tag kontrolliert, können hier schnell Schwierigkeiten entstehen noch innerhalb der Frist zu reagieren. Meine Kanzlei ist seit Jahren mit der Bearbeitung von Abmahnungen vertraut, durch unsere Infrastruktur können wir – nach Absprache und wenn es sein muss – innerhalb von Stunden reagieren.
Ich berate seit vielen Jahren Mandanten, die Abmahnungen erhalten haben. In den meisten Fällen ist das Ziel möglichst wenig Kosten zu haben, und eine Unterlassungserklärung in der für den Abgemahnten besten Form abzugeben. Gern will ich im Rahmen einer kurzen, kostenlosen Ersteinschätzung Rede und Antwort stehen. Rufen Sie mich einfach an. Ich vertrete bundesweit.
Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Abmahnung:
1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag
Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.
Ihr Dr. Alexander Wachs