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Momentan mahnt die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Universal Music GmbH die vermeintliche Urheberrechtsverletzung in Filesharingbörsen ab und fordert in dieser Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag. Dem Betroffenen wird die öffentliche Zugänglichmachung des urheberrechtlich geschützten Werkes - Lady Gaga Born This Way - in Filesharingbörsen vorgeworfen. Diese Zugänglichmachung geschieht zeitglich mit dem Download einer Datei. Informationen dazu, wie solch eine Tauschbörse funktioniert erhalten Sie unter folgendem Link: Wie funktioniert eine Tauschbörse?
Nach dem Erhalt solch einer Rasch Abmahnung geht es in der Regel nicht nur darum, die Rechtmäßigkeit zu prüfen und ggf. die geforderte Schadensersatzforderung zu minimieren oder zurückzuweisen, sondern auch vor Folgeabmahnungen zu schützen. Haben auch Sie solch eine Abmahnung erhalten, in der Ihnen vorgeworfen wird, die Rechte an dem Musikwerk Lady Gaga Born This Way verletzt zu haben?
Eine Abmahnung ist eine außergerichtliche Aufforderung ein behauptetes Fehlverhalten einzustellen. Bei Tauschbörsen-Abmahnungen bedeutet dies regelmäßig ein bestimmtes Werk - hier Lady Gaga Born This Way des Rechtinhabers Universal Music GmbH - nicht mehr in Tauschbörsen öffentlich zugänglich machen zu lassen. Mit der Abmahnung verbunden ist die Aufforderung, das behauptete verbotene Handeln zukünftig nicht mehr vorzunehmen und dies durch eine Unterlassungserklärung abzusichern. In dieser verpflichtet sich der Abgemahnte – sollte er nach Unterschrift die zu unterlassende Handlung erneut vornehmen – eine Vertragsstrafe zu zahlen. Mit der Abmahnung wird auch der Ersatz der Anwaltskosten und Schadensersatz gefordert.
Nach der aktuellen Rechtsprechung kommt es nicht entscheidend darauf an, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung an dem Werk Lady Gaga Born This Way auch selber begangen hat. Der Anschlussinhaber kann auch in Anspruch genommen werden, wenn etwa seine Kinder eine Tauschbörse genutzt haben und der Anschlussinhaber seinen Überwachungspflichten über den Anschluss nicht nachgekommen ist. Dies wird auch als Störerhaftung bezeichnet. Der Anschlussinhaber ist in solchen Fällen aber nur zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung der Anwaltskosten verpflichtet und nicht zur Zahlung des Schadensersatzes. In Details ist hier noch vieles umstritten, so dass dringend geraten wird, sich anwaltlich beraten zu lassen.
Viele Abgemahnte wissen nicht, dass Sie Abmahnungen wie der wegen des Werkes Lady Gaga Born This Way nicht schutzlos gegenüberstehen. Besonders wenn Dritte (etwa Kinder) die Rechtsverletzung begangen haben, kann zumindest der Schadensersatz zurückgewiesen werden. Wenn der Anschlussinhaber auch technische Schutzvorkehrungen getroffen hat, können auch die Anwaltskosten gegebenenfalls ganz zurückgewiesen werden.
Immer wieder kommt es vor, dass Eltern die Schuld der Abmahnung Lady Gaga Born This Way auf sich nehmen, um ihre Kinder zu schützen, oder weil sie befürchten anderenfalls strafrechtlich belangt zu werden. Hier wird viel falsch gemacht. Selbst wenn Sie die Forderungen der Gegenseite vollständig erfüllen wollen. Informieren Sie sich über die Reichweite Ihrer Handlungen.
Wenn Sie zu einem der beschriebenen Punkte Fragen haben, können Sie sich gern mit mir in Verbindung setzen. Ich biete Abgemahnten eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung, in der ich über Chancen und Risiken im Umgang mit Abmahnungen berate. Vertrauen Sie gern auf meine Erfahrung. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter : 040 411 88 15 70.
Weitere Informationen unter: http://www.dr-abmahnung.de/blog
Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Werk Lady Gaga Born This Way.
1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag
Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.
Ihr Dr. Alexander Wachs