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Die Kanzlei Kornmeier und Partner mahnt im Auftrag der Firma GV World die angebliche Urheberrechtsverletzung an dem Film - Yolki - ab und fordert in der Abmahnung wegen Filesharing die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 800,00 Euro. Der konkrete Vorwurf lautet: "Über den Internetanschluss wurde in einem so genannten Peer-2-Peer Netzwerk die abgemahnte Datei (Yolki) anderen Nutzern zum Download angeboten."
Weiter heisst es: Für die Urheberrechtsverletzung sei der Abgemahnte als Anschlussinhaber verantwortlich, schreibt die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte. Da die betreffende Datei über den Internetanschluss des Betroffenen öffentlich zugänglich gemacht wurde, spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass die Rechtsverletzung auch von ihm selbst als Anschlussinhaber begangen wurde (BGH Urteil vom 12.05.2010, NJW 2010, S. 2061). Sofern der Abgemahnte sich darauf berufen wolle, dass eine andere Person die Rechtsverletzung begangen hat, habe er hierfür konkrete Anhaltspunkte vorzubringen und diese der Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte zu beweisen.
Die Kanzlei Kornmeier und Partner ist abgesehen von der aktuellen Abmahnung an dem Film - Yolki - normalerweise in den Bereichen Musik- und Computerspielabmahnungen tätig. In der Vergangenheit wurden unter anderem folgende Titel abgemahnt:
1. Avicii & Sebastien Drums - My feelings for you - GSDR GmbH
2. DJ Sequenza - Rhythm of Love / Future Trance 52 - für GSDR GmbH
3. Duck Sauce Barbra Streisand - GSDR GmbH
4. Gentleman It No Pretty Bravo Hits 69 - für GSDR GmbH
5. Ian Carey Project Get Shaky Best of 2010 - Embassy of Music GmbH
6. Laserkraft 3D Nein, Mann ! - Niels Reinhard und Tim Hoffmann, c/o WePlay Music and Management
7. Michael Thomas We stood in Flames
8. Robyn - Dancing On My Own Club Sounds 54 - GSDR GmbH
9. Schlag den Raab - bitComposer Games GmbH
10. Sniper: Ghost Warrior
11. The Disco Boys-Love Tonight-Various Artists Sunshine Live Vol.35 - GSDR GmbH
12. The Disco Boys Love Tonight Kontor House of House Vol.10 - für GSDR GmbH
13. The Disco Boys - Love Tonight (Sampler) - für GSDR
14. The Disco Boys - I Surrender - Various Artists / Sunshine Live Vol.34 - für GSDR GmbH
15. Tobias Schulz - Guten Morgen Sonnenschein - für Superstar Entertainment
16. Yolanda Be Cool & Dcup We No Speak Americano - GSDR GmbH
Anhand der Liste wird deutlich, dass die Abmahnungen wegen Musik bisher im Vordergrund standen, wobei mittlerweile zu beobachten ist, dass die unerlaubte Verwertung geschützter Filme ,wie z.B. - Yolki - vermehrt abgemahnt wird.
Gegen eine Abmahnung gibt es eine Vielzahl von Gegenargumenten. So ist zu prüfen, ob der Abmahner überhaupt die erforderlichen Rechte hat, die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film - Yolki - auszusprechen. Ferner ist die technisch Seite der Ermittlung sehr kritisch zu hinterfragen, bereits kleinste Fehler können zu einer Fehlermittlung führen. Weiter ist dann zu fragen, ob die Gebühren und der Schadensersatz den angemessen ist. Auch hier gibt es abhängig von der Vorgehensweise der jeweiligen Kanzlei unterschiedliche Ansatzpunkte.
Die beigefügte Unterlassungserklärung ist regelmäßig zu weit gefasst, weil Sie z.B. für den gesamten Rechtekatalog des Rechteinhabers gilt und nicht nur für den Film - Yolki. Ich kann daher nur zur Vorsicht raten. Eine Unterlassungserklärung bindet Sie mindestens 30 Jahre, denn es wird ein Unterlassungsvertrag geschlossen.Es handelt sich damit um ein Damocles Schwert, das in 15 Jahren durch einen kleinen Fehler die Insolvenz bedeuten kann. Eine solche Erklärung muss gut durchdacht sein. Ich berate seit Jahren bei Abmahnungen und kann Ihnen helfen die Erkärung auf Ihre Bedürfnisse anzupassen.
Die teilweise sehr hohen Anwaltskosten beruhen darauf, dass die Gerichte oft immens hohe Streitwerte ansetzen, wenn es um die Verbreitung von Werken ,wie z.B dem Film Yolki in Tauschbörsen geht. Zwar wurde diese Praxis in einigen von mir erstrittenen Entscheidungen sehr kritisch hinterfragt. Im Ergebnis ist es aber so, dass einige Gerichte weiterhin an sehr hohen Streitwerten festhalten. Die gesetzten Fristen müssen eingehalten werden. Oft hat der Adressat einer Abmahnung nur wenige Tage Zeit angemessen zu reagieren. Sollte man nicht oder zu spät handeln, können Folgekosten, im Extremfall eine einstweilige Verfügung ( Durchsetzung der Forderung ohne Anhörung des Abgemahnten) oder sogar ein Gerichtsverfahren in der Hauptsache folgen.
Ich berate seit vielen Jahren Mandanten, die Abmahnungen erhalten haben. In den meisten Fällen ist das Ziel möglichst wenig Kosten zu haben, und eine Unterlassungserklärung in der für den Abgemahnte besten Form abzugeben. Gern will ich im Rahmen einer kurzen, kostenlosen Ersteinschätzung Rede und Antwort stehen. Rufen Sie mich einfach an. Ich vertrete bundesweit. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Abmahnung:
1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag
Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.
Ihr Dr. Alexander Wachs