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Derzeit mahnt die Kanzlei Kornmeier und Partner die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Film - Lucky Trouble - Vykrutasy - ab und fordert in diesem Zusammenhang die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, den Film - Lucky Trouble - Vykrutasy - in einer Filesharingbörse veröffentlicht und somit gegen geltendes Recht verstoßen zu haben. Die Ihnen vorliegende Abmahnung ist nach aller Wahrscheinlichkeit ein Serienbrief. Den nahezu identisch viele hundert oder gar tausend andere Anschlussinhaber erhalten haben. Dieser enthält regelmäßig auch keine echte Unterschrift. Dennoch muss das Schreiben wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Film - Lucky Trouble - Vykrutasy - ernst genommen werden, die dargestellten Umstände machen die Abmahnung nicht unwirksam.
Nach dem Erhalt einer solchen Abmahnung werden Sie erst einmal geschockt sein. Das Anwaltsdeutsch sowie die hohen Zahlen und Streitwerte beeindrucken sogar viele gestandene Anwälte. Umso wichtiger ist es, sich nicht zu schnell zu einer Handlung hinreißen zu lassen. Informieren Sie sich. Ich gewähre seit vielen Jahren Abgemahnten eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung. Nach einem ruhigen Gespräch mit einem erfahrenen Anwalt stellt sich die Sachlage häufig ganz anders dar.
Gegen eine Abmahnung gibt es eine Vielzahl von Gegenargumenten. So ist zu prüfen, ob der Abmahner überhaupt die erforderlichen Rechte hat, die Abmahnung wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Film - Lucky Trouble - Vykrutasy - auszusprechen. Ferner ist die technisch Seite der Ermittlung sehr kritisch zu hinterfragen, bereits kleinste Fehler können zu einer Fehlermittlung führen. Weiter ist dann zu fragen, ob die Gebühren und der Schadensersatz angemessen sind. Auch hier gibt es abhängig von der Vorgehensweise der jeweiligen Kanzlei unterschiedliche Ansatzpunkte.
Ich berate seit vielen Jahren Mandanten, die Abmahnungen erhalten haben. In den meisten Fällen ist das Ziel möglichst wenig Kosten zu haben, und eine Unterlassungserklärung in der für den Abgemahnten besten Form abzugeben. Gern will ich im Rahmen einer kurzen, kostenlosen Ersteinschätzung Rede und Antwort stehen. Rufen Sie mich einfach an. Ich vertrete bundesweit.
Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Abmahnung:
1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag
Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.
Ihr Dr. Alexander Wachs
Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte vertritt seit Jahren Abgemahnte aus ganz Deutschland. Der Kanzleigründer Dr. Alexander Wachs hat einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf die Beratung von Privatpersonen gelegt, die Abmahnungen erhalten haben, weil Ihnen vorgeworfen wird, dass über deren Anschluss Urheberrechtsverletzungen begangen worden sind. Der Rechtsanwalt Dr. Wachs hat dabei von Anfang an, überregional gearbeitet und sein Wissen mit Verbraucherzentralen aus ganz Deutschland sowie mit Interessenverbänden zusammengeschlossener Abgemahnter geteilt. Über ein Dutzend TV-Auftritte allein in den letzten drei Jahren in namhaften Sendungen (u.a. SpiegelTV) haben dafür gesorgt, dass Dr. Wachs weit über die Grenzen Hamburgs als kompetenter Ansprechpartner bei Fragen zum Thema Abmahnungen und Urheberrecht bekannt ist.
Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hat nun ein umfassendes Informationsportal unter www.dr-abmahnung.de ins Netz gestellt. Die Abmahn-News etwa informieren umfassend über aktuelle Entwicklungen im Abmahnwesen. Besonders gelungen ist die Suchfunktion im oberen Drittel der Internetseite, mittels derer Abgemahnte auf die gesamte Datenbank der Internetseite bequem zugreifen können und Informationen zu abmahnenden Rechteinhabern und Kanzleien abrufen können.