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Die Kanzlei Kornmeier und Partner spricht im Auftrag der GSDR GmbH Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung an dem Lied - Avicii & Sebastien Drums - My feelings for you - aus. Dem Betroffenen wird vorgeworfen das Lied in Filesharing Börsen öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die gegenständliche Forderung besteht aus der Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie der Zahlung von 450,00 Euro Pauschalbetrag.
Sollte die geforderte Summe der abmahnenden Kanzlei Kanzlei Kornmeier und Partner auf den ersten Blick nicht all zu hoch erscheinen, verleitet das leicht dazu, das Vergleichsangebot anzunehmen, die Summe zu zahlen und die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben. So hat der Abgemahnte, scheint es auf den ersten Blick, den wenigsten Ärger und die Sache ist erledigt. Dem ist leider nicht so. Sollte der Rechtsverstoß wirklich stattgefunden haben, kann der Rechteinhaber GSDR Gmbh, wie bereits angeführt, Anspruch auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung geltend machen. Es ist jedoch dringend davon Abstand zu nehmen, die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Daraus folgt: Der Abgemahnte benötigt eine modifizierte Unterlassungserklärung. Gibt man den Begriff bei Google ein, so erhält
man unzählige Suchergebnisse zu dem Thema. Beliebt ist es, eine eigens verfasste, modifizierte Unterlassungserklärung nach einem Vorbild aus dem Internet abzugeben und eine Zahlung zu verweigern. Wohlgemerkt ist nicht jeder Abgemahnte verpflichtet eine Unterlassungserklärung abzugeben. Der Abgemahnte ist nicht verpflichtet eine Unterlassungserklärung abzugeben, wenn er die Rechtsverletzung nicht begangen hat und sie ihm auch nicht über die sog. Störerhaftung zugerechnet werden kann. Dennoch ist nach anwaltlicher Prüfung in manchen Fällen ratsam, obwohl sich der Abgemahnte „keiner Schuld bewusst ist“, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Namentlich um im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung nur noch über die geforderte Geldsumme streiten zu müssen. Dies ist regelmäßig sehr viel günstiger, weil die Gerichte den Unterlassungsstreitwert allein regelmäßig bei mehreren tausend Euro ansetzen. Es ist nicht möglich ein pauschales Urteil über die Übernahme einer "modUE" aus dem Internet abzugeben. Gut ist, dass es die Gemeinschaft Betroffener die Möglichkeit gefunden hat anderen Betroffenen mit Rat und Tat beizustehen. An dieser Stelle sollte jedoch bemerkt sein, dass dieser Weg nicht der einfachste ist und man mit einer "Drohkulisse" der abmahnenden Kanzlei rechnen muss. Ein wenig abgebrüht und mutig sollte man sein, wenn man diese Möglichkeit wählt. Alternativ kann man die Angelegenheit an einen Anwalt übergeben, der ggf. eine Unterlassungserklärung erstellt, die auf den jeweiligen Fall "zugeschnitten" ist.
Um die Chancen und Risiken einer Verteidigung zu besprechen, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter : 040 411 88 15 70 . Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.
Ihr Dr. Alexander Wachs