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Beiträge nach Kanzleien

Abmahnung Kornmeier und Partner

Kanzlei Kornmeier und Partner aus Frankfurt

Die Kanzlei Dr. Kornmeier und Partner gehört zu den Kanzleien, die schon seit Jahren Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen abmahnen. Die Kanzlei Kornmeier& Partner hat lange Jahre für die Digiprotect GmbH (Turn piracy into profit) abgemahnt. Derzeit ist die Kanzlei Kornmeier & Partner u.a. für die "GSDR GmbH" und "Ministry of Sound" tätig und mahnt die Verbreitung von Musikaufnahme der Künstler Gentlemen und den Disco Boys sowie für Medialand GmbH - Michael Thomas We stood in Flames ab.

Neuerdings beginnt die Kanzlei Kornmeier & Partner auch damit die Verbreitung von Computerspielen in Tauschbörsen abzumahnen. Aktuell liegen mir Abmahnungen von Alter Ego - Bitcomposer; Schlag den Raab - Bitcomposer und von Sniper: Ghost Warrior - Baseprotect UG vor.

Die Abmahnungen haben sich in den Jahren der Tätigkeit inhaltlich kaum geändert. Die Kanzlei Kornmeier und Partner fordert eine Unterlassungserklärung und die Zahlung einer Pauschale von 450,00 EUR. Eine Differenzierung von Anwaltskosten und Schadensersatz findet nicht statt.

Bei Abmahnungen wegen einzelner Lieder von Alben wie Bravo Hits oder German Top 100 rate ich zur Vorsicht. Hier drohen Folgeabmahnungen von anderen Kanzleien.

Kostenlose Ersteinschätzung: Kornmeier & Partner Abmahnung

Um die Chancen und Risiken einer Verteidigung zu besprechen, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter: 040 411 88 15 70. Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.

Ihr Dr. Alexander Wachs


 

Wie sieht eine Abmahnung durch Kornmeier und Partner aus?

Die Kanzlei Kornmeier und Partner mahnt die Urheberrechtsverletzung in Filesharingbörsen ab. Solch eine  Kornmeier und Partner Abmahnung wird nun Seite für Seite erläutert.

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Auf der ersten Seite macht die Kanzlei Kornmeier und Partner Rechtsanwälte deutlich, welchen Rechteinhaber sie vertritt. Weiter heisst es:"Unsere Mandantschaft ist Inhaberin ausschließlicher Rechte an dem abgemahnten Werk mit Bezug auf Filesharing in sogenannten Peer-2-Peer-Netzwerken ("Tauschbörsen") (§§ 69a, 94, 95 UrhG). Gegenstand unserer Beauftragung ist eine im Internet begangene Urheberrechtsverletzung."

Der Vorwurf der Kornmeier und Partner Abmahnung lautet:

1. Über den Internetanschluss wurde in einem so genannten Peer-2-Peer Netzwerk die abgemahnte Datei anderen Nutzern zum Download angeboten.


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Folgende Daten seien anlässslich eines Testdownloads festgestellt und beweissicher dokumentiert: Datum und Uhrzeit, Dateiname, Ip-Adresse, Hashwert, Benutzerkennung.

2. Für die Urheberrechtsverletzung sei der Abgemahnte als Anschlussinhaber verantwortlich, schreibt die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte. Da die betreffende Datei über den Internetanschluss des Betroffenen öffentlich zugänglich gemacht wurde, spricht der Anscheinsbeweis dafur, dass die Rechtsverletzung auch von ihm selbst als Anschlussinhaber begangen wurde (BGH Urteil vom 12.05.2010, NJW 2010, S. 2061). Sofern der Abgemahnte sich darauf berufen wollen, dass eine andere Person die Rechtsverletzung begangen hat, habe er hierfür konkrete Anhaltspunkte vorzubringen und diese der Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte zu beweisen.

Auch die Nutzung des Internetanschlusses durch Dritte müsse sich die abgemahnte Person grundsätzlich zurechnen lassen. Die Kanzlei Kornmeier und Partner schreibt in der Abmahnung:" Aufgrund unzähliger Berichterstattungen in allen Medien ist jedem Inhaber eines Internetanschlusses bekannt, dass über so genannte Tauschbörsen im Internet illegal Computerspiele zum Download angeboten und Urheberrechte verletzt werden. Jeder Inhaber eines Internetzugangs der seinen Zugang Dritten überlässt, hat daher Vorsorge zu tragen, dass von diesem Zugang aus keine derartigen Rechtsverletzungen stattfinden. Unterbleiben derartige Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen, so führt die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte aus, ist derjenige, der seinen Internetzugang einem Dritten überlässt, neben dem Dritten, der tatsächlich eine Rechtsverletzung begeht, zur Unterlassung gemäß § 97 Abs. 1 UrhG als Störer verpflichtet."

Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte führt aus, dass es für eine Störerhaftung auf schuldhaftes Verhalten nicht ankomme. Der Inhaber eines Internetanschlusses eröffnet eine Gefahrenquelle und habe daher sicherzustellen, dass sein Anschluss nicht durch Dritte für Rechtsverletzungen genutzt wird. Ermöglicht er Familienmitgliedern, Haushaltsangehörigen oder
sonstigen Dritten über seinen Anschluss den Zugang zum Internet, so hat er diese
Personen in angemessener Weise zu belehren und zu kontrollieren sowie eigene Benutzerkonten mit beschränkten Zugriffsrechten sowie eine Firewall einzurichten. Für den Fall, über einen WLAN-Anschluss zu verfügen, der nicht ausreichend passwortgeschützt ist, habe der Abgemahnte als Störer die Verantwortung dafür zu tragen, wenn sich Dritte über den unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss Zugang zum Internet verschaffen, schreibt die Kanzlei Kornmeier und Partner Rechtsanwälte. (BGH, Urteil vom 12.05.2010, NJW 2010, S. 2061; OLG Düsseldorf, Az.: 1-20W 157/07; OLG Frankfurt, Az.: 11 U 27/07; Az.: 6 W 20/05; OLG Hamburg, 5 W 61/06; OLG Köln 6 U 244/06; LG Hamburg, Az.: 310 0 144/08; LG Köln 280889/08; LG Düsseldorf 120 134/09; LG Leipzig Az.: 05 0 383/08; AG Frankfurt, Urteile vom 22.01.2009 (Az.: 29 C 549/08-81), vom 14.04.2009 (Az.: 29 C 1957/08-86)


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3. Aufgrund der festgestellten Rechtsverletzung über den Internetanschluss sei der Abgemahnte gemäß § 97 Abs. 1 UrhG zur Unterlassung verpflichtet. Weiter heisst es in der Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte Abmahnung:" Das Anbieten urheberrechtlich geschützter Dateien für andere zum Download im Internet stellt eine öffentliche Zugänglichmachung dar. Dieses Recht steht nach §§ 19 a, 69c, 94, 95 UrhG nur dem Rechteinhaber zu."

Die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner Abmahnung fordert den Betroffenen auf, die betreffende Datei unverzüglich von dem zum Download für andere Tauschbörsennutzer freigegebenen Ordner des Rechners zu entfernen sowie die in der Anlage beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis zu einem genannten Datum an die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte zurückzusenden.

4. Gemäß § 101 UrhG sei die abgemahnte Person zur Auskunft verpflichtet, schreibt die Kanzlei Kornmeier und Partner Rechtsanwälte in der Abmahnung. Der gesetzliche Auskunftsanspruch diene der Durchsetzung von Schadensersatz- und Beseitigungsansprüchen der Mandantin. Mit diesem Anspruch soll der verletzte Rechteinhaber diejenigen Informationen erhalten, die er zur Bestimmung
des Umfangs der ihm entstandenen Schäden benötigt (Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 101, Rn. 1). Die Mandantin der Kornmeier & Partner Rechtsanwälte habe daher Anspruch auf Auskunftserteilung darüber, in welchem Zeitraum der Betroffene das streitgegenständliche Werk über den Anschluss rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht hat.

5. Weiter heisst es in der Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte Abmahnung:"Unsere Mandantin hat gemäß § 97 Abs. 2 UrhG Anspruch auf Schadensersatz aufgrund der rechtswidrigen und schuldhaften Verletzung ihrer Rechte. Im Urheberrecht gelten hohe Sorgfaltsanforderungen, weswegen bereits leichte Fahrlässigkeit den Vorwurf einer Sorgfaltspflichtverletzung begründet (BGH,GRUR 1993 S. 34). Besondere Sorgfaltsanforderungen sind insbesondere dann zu stellen,stellt die Kanzlei Kornemeier und Partner Rechtsanwälte fest, wenn, wie hier, ein neues Werk zum Herunterladen ins Internet gestellt wird. Eine solche Verhaltensweise führt zu einer hochgradigen Gefährdung der Verwertungsrechte des Urhebers, weil ein ohne Einschränkungen im Internet zum Download angebotenes Computerspiel jederzeit von jedermann heruntergeladen und weiter verbreitet werden kann (so der BGH im Urteil vom 20.05.2009 für Computerprogramme, Az.: I ZR 239/06)."


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6. Gemäß § 97 a Abs. 1, Satz 2 UrhG sei der Abgemahnte, laut der Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte, zum Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verpflichtet. Hierzu gehören unter anderem die Anwaltskosten der Mandantschaft. Dem Anspruch liegt der Gedanke zugrunde, dass es Ihrem Interesse entspricht, von der rechtlichen Beurteilung des rechtswidrigen Handelns in Kenntnis gesetzt zu werden, um dadurch einen kostenintensiven urheberrechtliehen Prozess zu vermeiden. (v gl. BGH, GRUR 1973, S. 384 f.; BGH, GRUR 1991, S. 550 ff.; LG Köln, Az.: 28 0480/06). Eine Beschränkung der anwaltlichen Abmahnkosten auf 100,00 gilt gemäß § 97a Abs. 2 UrhG nur in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs. Ein solcher Fall liege bei einer Abmahnung wegen der öffentlichen Zugänglichmachung des Werkes in einer Internettauschbörse nicht vor.

7. Das Ziel der Mandantschaft, so erklärt es die Kanzlei Kornmeier & Partner Abmahnung, sei es zunächst, die rechtswidrige Verwertung des im Betreff genannten Werkes unverzüglich zu beenden. Aus diesem Grund habe der Abgemahnte die beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Ziffer 1 der Erklärung enthält die Verpflichtung, es mit sofortiger Wirkung zu unterlassen, das im Betreff genannte Werk oder einzelne Teile hiervon im Internet der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder zugänglich machen zu lassen.

Weiterhin böte die Mandantin der Kanzlei Kormeier und Partner Rechtsanwälte im Vergleichswege an, den Ersatzanspruch der Mandantschaft sowie den Anspruch auf Erstattung aller erforderlichen Aufwendungen mit einer einmaligen Pauschalzahlung in Höhe von € 600,00 (netto) zu erledigen. In diesem Betrag sind folgende Kosten enthalten:

A) Eine Schadensersatzzahlung an die Mandantschaft aufgrund der Verletzung ihrer Rechte durch die unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung des werkes, wobei mit Annahme und Erfüllung des angebotenen Vergleichs der in Ziffer 4 dieses Schreibens geltend gemachte Auskunftsanspruch der Mandantin erledigt ist.

B) Die Kosten unserer Inanspruchnahme für dieses Abmahnschreiben. Anwalts- und Gerichtskosten, die der Mandantschaft der Kanzlei Kornmeier und Partner dadurch entstanden sind, dass für die Auskunftserteilung durch Ihren Provider ein gerichtlicher Antrag gemäß § 101 Abs. 9 UrhG gestellt werden musste.

C) Die Aufwendungen, die die Mandantin dem Provider gemäß § 101 Abs. 2, Satz 3 UrhG für die Auskunftserteilung zu erstatten hat.

D) Technikkosten, die der Mandantschaft zur Feststellung der Rechtsverletzung entstanden sind.


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8. Unter diesem Punkt nennt die Kanzlei Kornmeier und Partner Rechtsanwälte das Fristende des Zeitraums innerhalb dem die Zahlung erfolgen soll.

9. Abschließend hält die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte fest:"Für den Fall, dass die beigefugte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht fristgerecht abgegeben, d.h., der mit diesem Schreiben angebotene Vergleich nicht angenommen wird, werden wir unserer Mandantschaft empfehlen, gerichtliche Schritte einzuleiten." Aufgrund der von dem Abgemahnten begangenen unerlaubten Handlung sei hierbei, so erklärt es die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte, nach § 32 ZPO das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die beanstandete Handlung begangen worden ist. Dies ist entweder der so genannte Begehungsort oder der so genannte Erfolgsort. Da die ins Internet gestellte Datei an jedem Ort aufgerufen werden konnte, kann unsere Mandantin (auch wenn die abgemahnte Person selbst nicht im Gerichtsort Frankfurt am Main ansässig sein sollte) gerichtliche Maßnahmen vor der Frankfurter Gerichtsbarkeit einleiten.


Allgemeine Links:

  1. Abmahnung Urheberrechtsverletzung Filesharing - GSDR GmbH - Kornmeier und Partner
  2. Abmahnung Urheberrechtsverletzung Filesharing - DigiProtect - Kornmeier und Partner
  3. Abmahnung GV-World

 


Liste abgemahnter Titel:

  1. Avicii & Sebastien Drums - My feelings for you - GSDR GmbH
  2. Alex Gaudino feat. Kelly Rowland What A Feeling - GSDR GmbH
  3. Pitbull Bon Bon - GSDR GmbH
  4. DJ Sequenza - Rhythm of Love / Future Trance 52 - für GSDR GmbH
  5. Duck Sauce Barbra Streisand - GSDR GmbH
  6. David Guetta - Where Them Girls At - Feat. Nicki Minaj & Flo Rida
  7. David Guetta - Nothing But The Beat - EMI Music Germany GmbH & Co. KG
  8. Gentleman I got to go - GSDR GmbH
  9. Gentleman It No Pretty Bravo Hits 69 - für GSDR GmbH
  10. Ian Carey Project Get Shaky Best of 2010 - Embassy of Music GmbH
  11. Laserkraft 3D Nein, Mann ! - Niels Reinhard und Tim Hoffmann, c/o WePlay Music and Management
  12. Lucky Trouble - Vykrutasy - GV World
  13. Michael Thomas We stood in Flames
  14. Mads Langer - You're not alone - Kornmeier und Partner - GSDR GmbH
  15. Office Romance - Our Time - Kornmeier und Partner - GV World GmbH
  16. Robyn - Dancing On My Own Club Sounds 54 - GSDR GmbH
  17. Schlag den Raab - bitComposer Games GmbH
  18. Sniper: Ghost Warrior
  19. Supermanager ili Motyga Sudby - Kornmeier und Partner Rechtsanwälte
  20. The Disco Boys-Love Tonight-Various Artists Sunshine Live Vol.35 - GSDR GmbH
  21. The Disco Boys Love Tonight Kontor House of House Vol.10 - für GSDR GmbH
  22. The Disco Boys - Love Tonight (Sampler) - für GSDR
  23. The Disco Boys - I Surrender - Various Artists / Sunshine Live Vol.34 - für GSDR GmbH
  24. The Black Pony Boys Are Crazy - Kanzlei Kornmeier und Partner
  25. Tobias Schulz - Guten Morgen Sonnenschein - für Superstar Entertainment
  26. Yolanda Be Cool & Dcup We No Speak Americano - GSDR GmbH

Baseprotect GmbH

  1. - Sniper Ghost Warrior

bitcomposer Games GmbH

  1. - Alter Ego
  2. - Schlag den Raab

DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH

  1. - Aquagen - Hard To Say I´m Sorry 2k9
  2. - Aquagen - Album: So Far So Good
  3. - Candlemass - Death Magic Doom
  4. - Eisblume - Eisblumen
  5. - Eisblume - Unter dem Eis
  6. - Guru Josh - Infinity 2008
  7. - Ian Oliver feat. Eastenders, Vino Vino
  8. - Kool Savas - Das ist O.R.! - Die John Bello Story - Optik - Takeover!
  9. - Lemon Ice - Girl you now - Right here waiting
  10. - Lützenkirchen - 3 Tage Wach
  11. - Michael Mind - Bakerstreet
  12. - Sabrina Setlur, Lauta
  13. - Sabrina Setlur, Rot
  14. -Reinhard, Niels und Hoffmann, Tim - Laserkraft 3D - Nein, Mann!
  15. - Scooter, Fire
  16. - Scooter, Lass uns tanzen
  17. - Scooter, Nessaja
  18. - Scooter, Jump that rock
  19. - Scooter, Ram, The Locigal Song (RadioMix)
  20. - Scooter, The Question is, what is the Question
  21. - Scooter, Jump that Rock (Whatever yon want)
  22. - Scooter, Behind the Cow
  23. - Scooter, The Question is, what is the Question
  24. - Scooter, I'm Lonely
  25. - Scooter, Jumping All Over the World
  26. - Sido´s Hands On Scooters - Beweg dein Arsch
  27. - Subway to Sally - Kreuzfeuer
  28. - Udo Lindenberg, Ganz anders
  29. - Udo Lindenberg, Stark wie zwei
  30. - Vincent Raven, Die Prophezeihung
  31. - Bitchcraft 2, Evil Empire
  32. - Abartige Faustentjungferung
  33. - Die Tittenjäger
  34. - Alone In The Dark 5, Red Light District Video
  35. - Ass Traffic 3
  36. - Big Natural Tits 17, Evil Empire
  37. - Big Wet Asses! 11, Elegant Angel Productions
  38. - Bikini Clad Cum Sluts, Evil Angel
  39. - Blow It Out Your Ass, Elegant Angel Productions
  40. - Chyna WWE sex tape 1, Night in China Joanie Laurer, Red - Light District Video
  41. - Cum Fart Cocktails, Red Light District Video
  42. - Der Tittenjäger, Mick Haig Productions
  43. - Don't Pull Out 3, Part 1
  44. - Euro Domination 5, Evil Empire
  45. - Euro Domination 8, Evil Empire
  46. - Eurocreme, Bar Boy
  47. - Eurocreme, Bareback Cum Sluts
  48. - Eurocreme, Bareback Thrill Ride
  49. - Eurocreme, Raw Courage
  50. - Eurocreme, Sauvage, Summer Sweat
  51. - Eurocreme, RudeBoiz 6, Hung Ladz
  52. - FRESH MEAT
  53. - FRESH MEAT 2
  54. - FRESH MEAT 24
  55. - Heiss geliebt mit Haut & Haar
  56. - It´s a Mommy Thing, Elegant Angel Productions
  57. - Just over 18, Pink Visual
  58. - Keller der Perversionen
  59. - Momma Knows Best 3, Red Light District Video
  60. - Momma Knows Best 5, Red Light District Video
  61. - Monaco Stenz und seine Spermaschlampen
  62. - No Warning 3
  63. - Omas Sperma Jungbrunnen
  64. - Omas Sperma Jungbrunnen 2
  65. - Orgasmus statt Hausaufgaben
  66. - Real Female Orgasms 5, Elegant Angel Productions
  67. - Rocco's Dirty Dreams 6, Evil Angel
  68. - Service Animals 22, Evil Angel
  69. - Sex in Public Rio Carnival Orgy
  70. - Shemales Invade Italy, Evil Angel
  71. - Slave Dolls 1
  72. - Slave Dolls 2, Elegant Angel Productions
  73. - Wir kommen in High Definition 2
  74. - Wir kommen in High Definition 3, Mick Haig Productions
  75. - Wir kommen in High Definition 4, Mick Haig Productions

Embassy of Music GmbH - früher Ministry of Sound Recordings GmbH

  1. - Ida Corr - I want You
  2. - Ian Carey - Get Shaky - Various Artists
  3. - Ida Corr - One
  4. - Laurent Wolf - Walk The Line
  5. - Moby - Wait for me
  6. - Oceana - Pssycat On A Leash

EMI Music Germany GmbH & Co. KG

  1. - David Guetta - One more Love
  2. - David Guetta ft Rihanna - Who’s That Chick?

 


GSDR GmbH

  1. Anathony Rother meets Loveparade - The Art of Love
  2. - Avicii & Sebastian Drums - My Feelings for you
  3. - Bob Sinclar  - I Wanna
  4. - Bob Sinclar feat. Ben Onono - Rainbow of Love
  5. - Deine Lakaien - Indicator
  6. - DJ Bobo - Fantasy
  7. - DJ Sequenza - Rhythm of Love
  8. - Duck Sauce - Barbra Streisand
  9. - Gentleman - It no Pretty
  10. - Gentleman feat. Christopher Martin - To the Top
  11. - Mads Langer - You`re not Alone
  12. - Robyn - Dancing on my own
  13. - Ryan Riva - This Could Be Love
  14. - Selig - Von Ewigkeit zu Ewigkeit
  15. - The Black Pony - Boys Are Crazy
  16. - The Disco Boys - I Surrender
  17. - The Disco Boys - Love Tonight
  18. - The Disco Boys - The Disco Boys Vol.10
  19. - Yolanda Be Cool & Dcup – We No Speak Americano

GV-World GmbH

  1. - Yolki
  2. - Office Romance - Our Time - Kornmeier und Partner - GV World GmbH
  3. - Kornmeier und Partner - Lucky Trouble - Vykrutasy - GV World

Abmahnung Kornmeier und Partner - David Guetta - Without You - feat. Usher

Es ist schon etwas paradox. Entgegen der Interessen des Künstler David Guetta, der einem Zeitungsartikel nach klar Stellung bezieht, wenn er sagt, dass Plattenfirmen weniger gegen Onlinepiraterie vorgehen müssten und stattdessen Musik frei zugänglich machen sollten (Link), mahnt der Rechteinhaber EMI Music Germany GmbH & Co KG diejenigen ab, denen vorgeworfen wurde, einzelne Lieder des Künstlers David Guetta in einer sogenannten Filesharingbörse verbreitet zu haben.

In dem vorliegenden Fall geht es um das Lied David Guetta Feat. Usher - Without You, welches unter anderem auf dem derzeitigen The Official UK Top 40 Singles Chart 02.10.2011 Sampler enthalten ist. Die in der Angelegenheit beauftragte Kanzlei Kornmeier und Partner geht davon aus, dass derjenige, der den Sampler heruntergeladen hat, automatisch das auf ihm enthaltene Lied - David Guetta Feat. Usher - Without You - zeitgleich Dritten zum Download angeboten hat.

In diesem Zusammenhang fordert die Kanzlei Kornmeier und Partner die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages.

Was müssen Sie nun beachten?

Die Verteidigung bzw. angemessene Reaktion auf solch eine Abmahnung ist relativ umfangreich. Der Forderung nachzukommen, sich nicht informieren zu lassen und die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben ist vielleicht die schlechteste Lösung. Es gibt für den Verstoß einer Urheberrechtsverletzung keinen Bußgeldkatalog. Die Geldforderung der Kanzlei Kornmeier und Partner Rechtsanwälte wegen der Rechtsverletzung an dem Werk David Guetta Feat. Usher - Without You muss also nicht bedingungslos hingenommen werden. Zuallererst muss geklärt werden, ob der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung überhaupt begangen hat oder etwa Dritte. Weiter muss in dieser Fallkonstellation hinterfragt werden, welche Sicherungs- und Kontrollmaßnahmen er getroffen hat. Anhängig von der Beantwortung kann ggf. der Schadensersatz zurückgewiesen werden.

Weitere Kritikpunkte sind die angesetzten Streitwerte (Unterlassungsstreitwert). Gerichte setzen im Fall einer Urheberrechtsverletzung unterschiedliche Streitwerte an. Ein kurzes Beispiel: Die abmahnende Kanzlei mahnt ein Musikalbum ab und setzt einen Streitwert von 50.000 Euro an. Dieser Schaden sei angeblich entstanden. Dementsprechend fordert die Kanzlei für ihre Tätigkeit eine an dem Streitwert angelehnte Entlohnung, die dem Abgemahnten in Rechnung gestellt wird. Ein möglicher Einwand durch den eigenen Anwalt und ggf. eine Prüfung in einem Gerichtsverfahren kommt dann oft zu dem Schluss, dass der von der abmahnenden Kanzlei angesetzte Streitwert viel zu hoch angesetzt ist. Hier entscheiden Gericht zwar unterschiedlich, die Tendenz neigt jedoch zu einer konsequenten Herabsetzung der Streitwerte. Darum muss immer geprüft werden, ob die Forderung wegen der Rechtsverletzung an dem Lied - David Guetta - Without You - feat. Usher angemessen ist.

Weiter muss die beigefügte Unterlassungserklärung näher betrachtet werden. Die den Abmahnungen beigefügten Erklärungen sind regelmäßig zu weit gefasst. Es steht jedem Abgemahnten frei, eine veränderte Unterlassungserklärung abzugeben. Solch eine Erklärung ist lebenslang gültig. Darum sollten Sie sich vor der Abgabe ausgiebig informieren lassen.