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Beiträge nach Kanzleien

Abmahnung Kanzlei Urmann und Collegen - American Bad Asses - für Digi Protect GmbH

Aktuell lässt der Rechteinhaber DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH den Film American Bad Asses abmahnen. Die beauftragte Kanzlei Urmann und Collegen fordert in der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und 650,00 Euro Pauschalbetrag. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den urheberrechtlich geschützten Film American Bad Asses in Filesharing Börsen öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Das klingt ersteinmal erschreckend. Die wenigsten werden wissen, wie man auf eine Abmahnung reagieren sollte. Es gibt nach dem Erhalt einige wichtige Grundregeln zu beachten.

Mit einer Abmahnung kann eine Person eine andere Person auffordern, eine bestimmte Handlung zu beenden und nicht zu wiederholen. In diesem Fall fordern die Rechteinhaber den Film nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen. Sollte dieses wirklich der Fall gewesen sein, so kann der Abmahner eine schriftliche Bestätigung fordern, diese Handlung zu unterlassen und bei einer Wiederholung eine festgelegte Vertragsstrafe zu zahlen. In der Regel liegt diese bei 5100,00 Euro. Es ist in vielen Fällen ratsam für den Abgemahnten eine Unterlassungserklärung abzugeben. Entscheidend ist hierbei aber, wie die Unterlassungserklärung formuliert ist. Die von der abmahnenden Kanzlei beigefügte Erklärung kann verändert werden, so lange sie den vom Gesetzgeber und Rechtsprechung  vorgegebenen Anforderngen genügt. In diesem Fall spricht man von einer modifizierten Unterlassungserklärung.

Strafrechtliche Konsequenzen muss der Abgemahnte nicht befürchten. Es wird keine Hausdurchsuchung geben. Auch das polizeiliche Führungszeugnis bleibt eintragungsfrei. 

Nicht handeln ist die schlechteste Möglichkeit. Auch wenn das Geld knapp ist und man die Anwaltskosten scheut, ist es ratsam sich in die Materie einzulesen und keine voreiligen Handlungen zu vollziehen. Wichtig in dem ganzen Abmahnverfahren ist es, innerhalb der gesetzten Fristen zu reagieren. Egal wie kurz sie gesetzt sind, sie müssen eingehalten werden.

Eine besondere Schärfe erhält der Vorgang, wenn sich die Abmahnung Freitag Abend im Postkasten liegt. In diesen Fällen ist es schwierig sich zeitnah wegen der kurzen Fristen anwaltlich beraten zu lassen. Es ist nicht auszuschließen, dass dies von den abmahnenden Kanzleien auch so gewünscht ist. Um hier gegenzusteuern können Sie mich auch am Samstag erreichen.

Ob die geforderte Summe angemessen ist, muss im Einzelfall ein Anwalt klären. Es gibt Gerichtsentscheidungen, die die geforderten

Rechtsanwaltskosten

zugunsten der Abgemahnten reduziert haben. Die Praxis hat gezeigt, dass es auf jeden Fall Möglichkeiten gibt, die geforderten Beträge zu mindern.

 

Sie müssen nicht persönlich bei dem Anwalt erscheinen. Ein Fax mit der Kopie einer Abmahnung und eine Bevollmächtigung reichen, damit die Verteidigung beginnen kann. In der Regel kann alles per Internet, Fax oder Post geregelt werden. Ich vertrete bundesweit.

Um die ersten Sorgen und Nöte zu nehmen, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an, um Chancen und Risiken einer Verteidigung zu besprechen.

Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter: 040 411 88 15 70

Hinweise entnehmen Sie bitte folgendem Link : Sofort Hilfe bei Abmahnung.

Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.

Ihr Dr. Alexander Wachs