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Beiträge nach Kanzleien

Abmahnung Kanzlei Schulenberg und Schenk - Mösenkredit - für Video Aktuell Betriebs GmbH

Aktuell mahnt die Kanzlei Schulenberg & Schenk für die Video Aktuell Betriebs GmbH Abteilung Goldlight den Film Mösenkredit ab. In der Abmahnung werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und 1298,00 Euro Pauschalbetrag gefordert.

Was tun ?

Nach Erhalt einer solchen Abmahnung werden Sie erst einmal geschockt sein. Das Anwaltsdeutsch und die hohen Zahlen und Streitwerte beeindrucken sogar viele gestandene Anwälte. Umso wichtiger ist es, sich nicht zu schnell zu einer Handlung hinreißen zu lassen. Informieren Sie sich. Ich gewähre seit vielen Jahren Abgemahnten eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung. Nach einem ruhigen Gespräch mit einem erfahrenen Anwalt, stellt sich die Sachlage häufig ganz anders dar.

Unterschreiben Sie nicht voreilig die beigefügte Unterlassungserklärung, da diese zu Ihrem Nachteil formuliert ist. Sie stellt regelmäßig ein Schuldanerkenntnis dar und man ist somit gezwungen, den geforderten Betrag in Höhe von 1298,00 Euro zu zahlen. Besser ist es, einen im Interneterecht kundigen Anwalt zu engagieren, der eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellt. Nur so ist man optimal geschützt.

Es ist dringend angeraten die Abmahnung ernst zu nehmen und innerhalb der gesetzten Fristen zu reagieren. Nicht Handeln kann zu Folgekosten etwar wegen einer einstweiligen Verfügung  oder im schlimmsten Fall zu einem Gerichtsverfahren in der Hauptsache führen. In diesen Fällen entstehen sehr schnell Kosten von über 6.000,00 EUR.

Eine Abmahnung ist nicht gleichzusetzen mit einem Strafverfahren. Folglich ist der  Abgemahnte mit Erhalt der Abmahnung weder vorbestraft noch hat er einen Eintrag in seinem Führungszeugnis.Die Abmahnung ist ein reines Zivilverfahren. Die Auskunft über die Adresse des Anschlussinhaber erfoglt mittlerweile auch nicht mehr über eine Akteneinsicht in einem parallel angestrengten Strafverfahren.

Trotzdem kann es nervraubend sein, sich mit einer Anwaltskanzlei auseinanderzusetzen. Kein Laie kann entscheiden, ob die Forderung der Kanzlei angemessen ist.
Darum zusammengefasst :

- Beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben
- Kontakt zu einem Anwalt suchen, der in der Materie kundig ist
- Kostenloses Erstgespräch warnehmen, um sich beraten zu lassen
-Ruhig und sachlich entscheiden und handeln

Ortstermine sind bei einer Vertretung in der Regel nicht nötig. Das heisst, dass mann die gesamten Unterlagen per Email oder Fax vorabsenden kann, damit eine sofortige Verteidigung beginnen kann. Somit ist eine optimale, bundesweite Vertretung möglich und es entstehen keinem Nachteile in der Qualität der Vertretung..

Um die ersten Sorgen und Nöte zu nehmen biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an, um Risiken und Möglichkeiten einer Verteidigung zu besprechen. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter: 040 411 88 15 70

Hinweise entnehmen Sie bitte folgendem Link : Sofort Hilfe bei Abmahnung.

Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.

 

Ihr Dr. Alexander Wachs