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Beiträge nach Kanzleien

Abmahnung Kanzlei Sasse und Partner - Soulfly Omen Deluxe Edition - für Roadrunner Records GmbH

Im Rahmen einer anwaltlichen Vertretung liegt eine Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner vor. Die in Hamburg ansässige Kanzlei vertritt dabei den Rechteinhaber Roadrunner Records GmbH und fordert eine Unterlassungserklärung sowie 800,00 Euro Pauschalbetrag. Gegenstand der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in Filesharing Börsen ist der Vorwurf das Album - Soulfly Omen - in Peer-to-Peer Netzwerken öffentlich zugänglich gemacht zu haben. "Das Album Soulfy Omen kam bereits am 21. Mai in zwei Versionen auf den Markt. Freunde der Special Editions wird wohl die DVD Beilage interessieren, die dem regulären Album beigelegt wird. Die DVD enthält das mitgefilmte Konzert vom letztjährigen With Full Force-Auftritt in voller Länge."  (Leipziger Internetzeitung vom 13.5.2010)

In diesem Blogeintrag sollen grundlegende Informationen zu dem Thema Abmahnung vermittelt werden.

Schadensersatzforderung: Die Höhe der geltend gemachten Kosten mag auf den ersten Blick beliebig erscheinen. Eigentlich ist sie das aber nicht. Die Berechnung der Anwaltskosten erfolgt grundsätzlich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und dann nach dem Streitwert. Das erste Problem ist nun, dass die Streitwerte bei Urheberrechtsverstößen in Tauschbörsen von Gerichten sehr unterschiedlich beurteilt werden. Sie reichen etwa bei einem Album, wie z.B. Soulfly Omen, von 3.000,00 bis 50.000,00 EUR oder bei einem Film von 1.200,00 EUR bis 100.000,00 EUR. Abhängig von dem gewählten Gericht kann der Anwalt also von wenigen hundert bis mehreren tausend Euro für das gleiche Werk verlangen. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Anwälte bei Abmahnungen ihre Anwaltskosten mit dem Schadensersatz zu einem pauschalen Gesamtbetrag verbinden. Auch bei dem Schadensersatz ist die Spanne zwischen 30,00 EUR und 150,00 EUR pro zugänglich gemachtem Lied verhältnismäßig weit.

Abmahnung: Mit der Abmahnung fordert der Abmahnende von dem Abgemahnten zukünftig ein rechtswidriges Handeln zu unterlassen. Bei einer Tauschbörsen Abmahnung fordert der Rechteinhaber, hier Roadrunner Records GmbH, durch Kanzlei Sasse und Partner, dass über einen Internetanschluss nicht weiter Rechtsverletzungen vorgenommen werden, indem das Album Soulfly Omen Deluxe Edition - in Tauschbörsen verbreitet wird. Um dies sicherzustellen muss der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung abgeben. Diese ist grundsätzlich recht frei formuliert, es gilt jedoch einige durch Gesetz und Rechtsprechung entwickelte Eckpunkte zu berücksichtigen. Die Unterlassungserklärung muss etwa im Fall eines zukünftigen Verstoßes strafbewehrt sein.

Unterlassungserklärung: Die Unterlassungserklärung ist die Verpflichtung ein bestimmtes Verhalten in Zukunft nicht wieder vorzunehmen. Der Abgemahnte kann durch die Kanzlei Sasse und Partner verpflichtet werden eine Unterlassungserklärung an Roadrunner Records GmbH abzugeben, obwohl er die fragliche Datei schon lange von seinem Rechner gelöscht hat. Es droht nämlich eine Wiederholungsgefahr. Das heißt bis sich der Abgemahnte schriftlich verpflichtet es bei Vermeidung einer Vertragsstrafe zu unterlassen, die Datei nicht mehr zu verbreiten, kann der Gegner diesen Unterlassungsanspruch mit sehr hohen Kosten für den Abgemahnten gerichtlich durchsetzen. Darum wird oftmals geraten lieber eine abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abzugeben.

Folgekosten: Viele Abgemahnte scheuen den Gang zum Anwalt wegen vermeintlich hoher Kosten. Ich vertrete außergerichtlich zu einem günstigen, festen Pauschalpreis, den ich bereits im ersten Telefonat mitteile. Auch vor dem Hintergrund Sie vor weiteren Abmahnungen der Kanzlei Sasse und Partner schon im Vorfeld zu schützen, lohnt sich eine Vertretung.

Auch wirtschaftlich schwächer aufgestellte Abgemahnte können sich anwaltlicher Hilfe bedienen, etwa in dem sie einen Beratungshilfeschein (nicht in allen Bundesländern) beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Dann kostet eine anwaltliche Vertretung durch den Rechtsanwalt eigener Wahl auch aus einem anderen Bundesland nur 10,00 EUR. Ich vertrete bundesweit und habe schon sehr vielen Mandanten mit einem Beratungshilfeschein helfen können.

Um die Chancen und Risiken einer Verteidigung zu besprechen, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter : 040 411 88 15 70 . Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.

Ihr Dr. Alexander Wachs