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Beiträge nach Kanzleien

Abmahnung Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte - Studentenparty 3 - Ino Handel & Vertriebs GmbH

Seit Jahren vertritt unsere Kanzlei Betroffene, die eine Abmahnung wegen der unerlaubten Verwertung von Erotikfilmen erhalten haben. In dem vorliegenden Fall geht es um den Film - Studentenparty 3, dessen Downloadangebot durch eine von dem Rechteinhaber Ino Handel & Vertriebs GmbH beauftragte Ermittlungsfirma aufgezeichnet wurde.

Dem Betroffenen wird in der Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte Abmahnung vorgeworfen, das streitgegenständliche Werk Studentenparty 3 in einem Peer-to-Peer Netzwerk zum Download bereitgestellt zu haben. In diesem Zusammenhang werden die Abgabe einer Unterlassunserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages gefordert.

Nicht immer muss sich der Empfänger einer Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte Abmahnung der Forderung unterwerfen. Abhängig von der individuellen Situation unter deren Voraussetzung die Rechtsverletzung an dem Werk Studentenparty 3 stattgefunden hat, kann die Forderung ggf. teilweise zurückgewiesen werden.

Welche Chancen und Risiken in Ihrem Fall bestehen, erkläre ich Ihnen gerne im Rahmen unserer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung. Sie erreichen uns Mo-Fr 8 - 19.30 Uhr & Sa 10 - 16 Uhr unter der Rufnummer unserer Kanzlei 040 411 88 15 70.

Ihr Dr. Alexander Wachs