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Beiträge nach Kanzleien

Abmahnung - Joy Denalane Maureen - Waldorf Frommer Rechtsanwälte - Sony Music Entertainment Germany GmbH

Eine wahre Freude das neue Album - Joy Denalane Maureen, endlich wieder guter, deutschsprachiger Soul. Weniger erfreulich ist die Tatsache, dass das unerlaubte Anbieten des Albums durch eine Ermittlungsfirma dokumentiert wurde. Diese Ermittlungsfirmen arbeiten im Auftrag der Rechteinhaber und Kanzleien um die bekannten Filesharingbörsen hinsichtlich des unerlaubten Downloadangebotes zu durchsuchen.

Auftraggeber und Rechteinhaber ist in diesem Fall das Medienunternehmen Sony Music Entertainment Germany GmbH, welches sich regelmäßig der in München ansässigen Waldorf Frommer Rechtsanwälte bedient, um Ansprüche, die dem Rechteinhaber durch die unerlaubte Verwertung des Musikerkes - Joy Denalane Maureen -entstanden sind, geltend zu machen.

In der Regel bestehen diese Ansprüche aus der Aufforderung die Datei - Joy Denalane Maureen - unverzüglich zu löschen und nicht mehr in sogenannte Tauschbörsen anzubieten. Weiter fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages. Dieser setzt sich aus 506,00 Euro Anwaltskosten und 450,00 Euro Schadensersatz zusammen. Dieses ist, und das sollte jedem Abgemahnten klar sein, nur ein Angebot. Unter den besagten Bedingungen würde sämtliche Ansprüche abgegolten sein.

Es ist aber nicht immer so, dass sich Betroffene der Forderung unterwerfen müssen. In jedem Fall sollten Sie wissen:

Die den Abmahnungen beigefügten Unterlassungserklärungen sind regelmäßig zu weit gefasst. Außerdem sind die in den Abmahnungen geforderten Beträge oft zu hoch angesetzt. Weiter gilt es zu klären, ob der Anschlussinhaber auch der Rechtsverletzer ist.

Handeln Sie nach dem Erhalt einer Abmahnung wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk - Joy Denalane Maureen -nicht vorschnell. Klar ist, die Fristen müssen eingehalten werden. Das ist in dem Abmahnverfahren so üblich und rechtlich einwandfrei. Es besteht in solcher Sache eine gewisse Dringlichkeit. Handeln Sie innerhalb des gesetzten Zeitraums. Sie sollten ausreichend zu dem Thema lesen, vielleicht ein oder zwei kostenlose Ersteinschätzungen wahrnehmen und dann entscheiden, was für Sie das Beste ist. Unsere Kanzlei erreichen Sie auch noch zu später Stunde bis 19:30. Wie beraten täglich Abgemahnte aus ganz Deutschland und konnnten vielen Betroffenen helfen.

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen der Rechtsverletzung an dem Musikstück - Joy Denalane Maureen - erhalten haben, können Sie sich gerne im Rahmen meiner telefonischen  kostenlosen Ersteinschätzung unter der Rufnummer 040 411 88 15 70 an mich wenden.

Ihr Dr. Alexander Wachs