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Der Film House of the Rising Sun wurde bereits am 16.2.2011 veröffentlicht. Diverse Internetquellen berichten derzeit davon, dass das Filmwerk wegen der Urheberrechtsverletzung abgemahnt wird. (Quelle) Fraglich ist nun, wann die Rechtsverletzung an dem Film stattgefunden hat. Sollte die Rechtsverletzung 6 Monate nach der Veröffentlichung stattgefunden haben, lohnt es sich, die Abmahnung hinsichtlich dieses Punktes kritisch zu prüfen. In der Regel ist es so, dass sich die meisten abgemahnten Werke in der verkaufsrelevanten Phase befinden. Dieses ist grob gesagt ein Zeitraum von 6 Monaten nach der Veröffentlichung.
Abgesehen von diesem kleine Ausblick bietet dieser Blogbeitrag weiter Links zu Waldorf Abmahnung wegen der angeblichen Rechtsverletzung an dem Film House of the Rising Sun.
Wenn Sie zu einem der beschriebenen Punkte Fragen haben, können Sie sich gern mit mir in Verbindung setzen. Ich biete Abgemahnten eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung, in der ich über Chancen und Risiken im Umgang mit Abmahnungen berate. Vertrauen Sie gern auf meine Erfahrung.
Weitere Informationen unter: http://www.dr-abmahnung.de/blog
Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Waldorf Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Werk House of the Rising Sun.
1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag
Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.
Ihr Dr. Alexander Wachs