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Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt im Auftrag der Rechteinhaber Komlew und Königseder das Lied - Monrose Like a Lady - ab. In der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in Filesharingnetzwerken fordert die Kanzlei Fareds die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie 450,00 Euro Pauschalbetrag.
Viele Abgemahnte lassen sich von der scheinbar niedrigen Forderung täuschen und übersehen, dass eine Zahlung nicht davor schützt, dass eine Woche später das nächste Lied von der Chart-Zusammenstellung abgemahnt wird. Um dies verhindern zu können, ist anwaltliche Hilfe gefragt. Dies gilt umso mehr, als auch die Unterlassungserklärung immer individueller angepasst werden muss, hier kann ein Anwalt gute Dienste leisten.
Auch ist sehr genau zu prüfen, ob die geforderten Summen angemessen sind. Dies ist für einen Laien, aufgrund der ständig ändernden Rechtsprechung und Gesetze, oftmals schwierig zu durchschauen. So gibt es Konstellationen, in denen mehrere hundert Euro angemessen sind, während in anderen Fällen 100,00 EUR Anwaltskosten angemessen sind. Dies ist immer einzelfallabhängig.
Gegen eine Abmahnung gibt es eine Vielzahl von Argumenten. So ist zu prüfen, ob der Abmahner überhaupt die erforderlichen Rechte hat, die Abmahnung auszusprechen. Ferner ist die technisch Seite der Ermittlung sehr kritisch zu hinterfragen, bereits kleinste Fehler können zu einer Fehlermittlung führen. Weiter ist dann zu fragen, ob die Gebühren und der Schadensersatz den angemessen ist. Auch hier gibt es abhängig von der Vorgehensweise der jeweiligen Kanzlei unterschiedliche Ansatzpunkte.
Um die Chancen und Risiken einer Verteidigung zu besprechen, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter : 040 411 88 15 70 . Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.
Ihr Dr. Alexander Wachs