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Wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk - Die Atzen Hasta la Atze - lässt der Rechteinhaber Schneider & de Teba, Költerhoff GbR durch die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnungen aussprechen. Dem Betroffen wird vorgeworfen, das streitgegenständliche Filmwerk in einem Peer-to-Peer Netzwerk Dritten zum Download angeboten zu haben. Da dieses Recht der Firma Schneider & de Teba, Költerhoff GbR vorbehalten ist, macht diese im Rahmen der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung Anspruch auf Unterlassung und 450,00 Euro Schadensersatz geltend.
Die Praxis hat gezeigt, dass die in dem Abmahnungen geforderten Beträge oft zu hoch angesetzt sind und die den Abmahnungen beigefügten Unterlassungserklärungen regelmäßig zu weit gefasst sind. Darum sollten Sie sich nach dem Erhalt der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung wegen der Rechtsverletzung an dem Musikwerk - Die Atzen Hasta la Atze - ausgiebig zu dem Thema informieren.
1. Regel
Nie ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Es muss geprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte und falls ja muss diese im Interesse des Abgemahnten neu formuliert werden.
2. Regel
Nie einfach die geforderten Summen zahlen, selbst bei berechtigten Abmahnungen können die Forderungen oft auf ein erträgliches Maß herabgesetzt werden. Wichtig ist dabei nur, dass Sie mit einem Anwalt, wenn Sie sich vertreten lassen wollen, ein Pauschalhonorar vereinbaren, damit Ihre Ersparnis nicht einfach an einen anderen Anwalt geht.
3. Regel
Lassen Sie sich über die Reichweite einer abgegebenen Unterlassungserklärung ausgiebig beraten. Die Folgen eines unbeabsichtigten Verstosses einige Jahre später birgt das Risiko, dass Sie viele tausend Euro zahlen müssen. Eine Unterlassungserklärung ist unbedingt ernst zu nehmen.
Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hilft Ihnen, wenn Sie eine Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung wegen der Rechtsverletzung an dem Lied - Die Atzen Hasta la Atze - erhalten haben. Bei uns steht die individuelle Beratung im Vordergrund, wir sind 6 Tage die Woche unter der Rufnummer 040 411 88 15 70 für Rückfragen erreichbar. Sie erreichen uns
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 19:30 Uhr und Samstag von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Das erste telefonische Gespräch, in dem wir Kosten und Risiken mit Ihnen besprechen, ist für Sie kostenlos. Dieses Gespräch wird ihnen regelmäßig aber schon helfen, die ganze Angelegenheit deutlich ruhiger zu sehen. Falls Sie sich danach von uns vertreten lassen wollen, vertrauen Sie auf unsere schnellen Reaktionszeiten. Im Notfall können wir in wenigen Stunden reagieren. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.
Ihr Dr. Alexander Wachs