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Verfolgt wie von einer Meute wird sich auch manch ein Internetpirat fühlen, der unerlaubt Lieder, Filme oder Spiele in Filesharingbörsen anbietet bzw. herunterlädt. Ermittlungsfirmen, Rechteinhaber und Anwaltskanzleien "jagen" diejenigen, denen vorgeworfen wird, urheberrechtlich geschützte Dateien zum Download bereitgestellt zu haben.
In dem hier vorliegenden Fall mahnt die im Urheberrecht tätige Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München im Auftrag der Tiberius Film GmbH die unerlaubte Verwertung des Filmes - Die Meute - ab und fordert in dieser Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages.
Sollten auch Sie sich mit solch einerm Vorwurf konfrontiert sehen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
1. Beigefügte Unterlassungserklärung nicht vorbehaltlos abgeben. Diese sind regelmäßig zu weit gefasst.
2. Geldforderung nicht ungeprüft zahlen, die in Abmahnungen geforderten Beträge sind oft zu hoch angesetzt.
3. Informieren Sie sich ausreichend zu dem Thema
4. Halten Sie die Fristen ein
Nach dem Erhalt solch einer Abmahnung wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Film - Die Meute - sollte zum einen eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben werden und zum anderen die Geldforderung hinsichtlich der Angemessenheit geprüft werden. Lassen Sie sich nicht zu einer vorschnellen Handlung hinreißen, auch wenn es vernünftig ist, die Angelegenheit so schnell wie möglich zu erledigen. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Abmahnung:
1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag
Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.
Ihr Dr. Alexander Wachs