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Konsequent geht die Kanzlei Waldorf Frommer gegen diejenigen vor, denen vorgeworfen wurde, Hörspiele der Serie Die Drei Fragezeichen ??? in einem Peer-to-Peer Netzwerk veröffentlicht zu haben. In dem vorliegenden Fall geht es um was Werk Die Drei Fragezeichen ??? - Brainwash - Gefangene Gedanken, wobei in letzter Zeit und auch aktuelle auch weitere Folgen hinsichtlich der unerlaubten Verwertung verfolgt werden. Alleine in den letzten Monaten wurden diese Titel abgemahnt:
# Die drei ??? Fragezeichen
# Die drei ??? Der Fluch des Drachen
# Die drei ??? SMS aus dem Grab
# Die drei ??? Spuk im Netz (Folge 132)
# Die drei ??? Das verfluchte Schloss
# Die drei ??? und das versunkene Dorf (Folge 136)
# Die drei ??? Schrecken aus dem Moor (Folge 126)
# Die drei ??? Schatten über Hollywood (Folge 128)
# Die drei ??? Haus des Schreckens (Folge 131)
# Die drei ??? Pfad der Angst (Folge 137)
# Die drei ??? Die geheime Treppe (Folge 138)
# Die drei ??? Das Geheimnis der Diva (Folge 139)
# Die drei ??? Fels der Dämonen
# Die drei ??? Fluch des Piraten
Gerade wenn ganze Sammlungen auf dem PC des Abgemahnten zum Download angeboten wurden besteht die Gefahr, dass Folgeabmahnungen ausgesprochen werden können. Auch besteht die Möglichkeit, dass zeitleich mehrere Folgen der Serie Die Drei Fragezeichen ??? abgemahnt werden.
Momentan ist es die Folge Die Drei Fragezeichen ??? - Brainwash - Gefangene Gedanken -, die Mittelpunkt der Ermittlungen ist. Auftraggeber ist der Rechteinhaber Sony Music Entertainment Germany GmbH, der unter Zurhilfenahme der Kanzlei Waldorf Frommer Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz sowie Erstattung der in der Sache angefallenen Rechtsanwaltskosten geltend macht.
1.Abmahnungen werden auch Schutzrechtsverwarnungen genannt. Wesentlich für eine Abmahnung ist, dass der Empfänger weiß, was er tun muss um einen Rechtsstreit zu verhindern. Wenn dies nicht eindeutig ist und es sich bei dem Abgemahnten um einen Verbraucher handelt kann dies unter bestimmten Umständen im einstweiligen Verfügungsverfahren zu einer Kostenlast des Abmahners führen vgl. OLG Köln 20. Mai 2011 (Az. 6 W 30/11).
2.Das Besondere an Abmahnungen ist, dass die Rechtsprechung davon ausgeht, dass Abmahnungen im Interesse des Abgemahnten sind. Namentlich weil damit ein teureres gerichtliches Verfahren vermieden werden kann. Aus diesem Grund soll der Abgemahnte auch die Anwaltskosten des Abmahners tragen müssen. Dies gilt freilich aber nur, wenn die Abmahnung berechtigt ist und keine überhöhten Gebühren gefordert werden – lassen Sie sich hier beraten.
3.Eine Unterlassungserklärung ist immer der Mittelpunkt einer Abmahnung. Ein geschlossener Unterlassungsvertrag wirkt lebenslänglich. Daher ist es immer ratsam vor einer vorschnellen Abgabe zumindest den ein oder anderen Punkt abzumildern und das oftmals enthaltene Schuldanerkenntnis zu entfernen. Dies ist umso wichtiger, wenn Widerstand zumindest gegen die Höhe geleistet werden soll.
Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Werk Die Drei Fragezeichen ??? - Brainwash - Gefangene Gedanken.
1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag
Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.
Ihr Dr. Alexander Wachs