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Beiträge nach Kanzleien

Abmahnung - Der Mandant - Waldorf Frommer Rechtsanwälte - 956,00 Euro

Derzeit mahnt die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte diversen Internetanschlussinhaber vor, den urheberrechtlich geschützten Film - Der Mandant - über den Internetanschluss Dritten unerlaubt zum Download angeboten zu haben bzw. dieses nur ermöglicht zu haben. In beiden Fällen geht die Kanzlei im Auftrag des Rechteinhabers Universum Film GmbH unter Zurhilfenahme der Kanzlei Waldorf Frommer aus München gegen die vermeintlichen Rechtsverletzer vor. Da es dem Urheberrechtsgesetz nach geregelt ist, dass die Veröffentlichung und Verbreitung eines Werkes den Rechteinhabern vorbehalten ist, greift im Falle des gerügten Verhaltens das Instrument der Abmahnung. Mit dieser wird der Sachstand bzw das Vergehen schriftlich dargelegt. Weiter wird bekundet welche Gesetze durch das Downloadangebot des Filmes Der Mandant verletzt wurden. Letzendlich werden auch die Bedingungen genannt, die zur Beendigung der Angelegenheit führen.

Grundlage der Abmahnung sind die Aufzeichnungen sogenannter Ermittlungsfirmen, deren Mitarbeiter konsequent im Auftrag der Rechteinhaber nach Urheberrechtsverletzungen an konkreten Filmen, hier der Mandant, suchen. Wird das Downlaodangebot des Filmes aufgefunden, so wird in der Regel ein Screenshot sowie eine Aufzeichnung der IP-Adresse, des Hash-Wertes, des Dateinamens und der zugehörigen Kalenderdaten nebst Urhzeit angefertigt. Anhand der gesammelten Daten erwirkt der Rechteinhaber bei dem zuständigen Gericht eine Anordnung, die es dem Internetprovider gestattet, die zugehörigen Adressdaten des Anschlussinhabers herauszugeben.

Mittelpunkt der Waldorf Abmahnung ist die Unterlassungserklärung. Mit dieser soll sich der Abgemahnten verpflichten, keine weiteren Rechtsverletzungen an dem Film Der Mandant mehr zu begehen. Weiter muss er bestätigen, im Falle einer Zuwiderhandlung eine angemessene vom Rechteinhaber festzulegende, durch ein Gericht überprüfbare Summe zu zahlen. Oft sind den Abmahnungen bereits Unterlassungserklärungen beigefügt. Diese müssen Betroffene jedoch nicht nutzen. Oft werden die mitgeschickten Erkärungen unbedarft unterschrieben und zurückgesendet. Vor der ungeprüften und vorbehaltlosen Abgabe der mitgeschickten Unterlassungserklärung ist in jedem Fall abzuraten. Oft sind die beigelegten Erklärungen zu weit gefasst. Das muss nicht sein. Es steht jedem Abgemahnten frei, eine veränderte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese sollte nicht zu weit gefasst sein. Wenn die rechtlichen Anforderungen an die Form und Formulierung der Unterlassungserklärungen erfüllt sind, so hat diese bei fristgerechtem Eingang auch Wirkung.

Die Erklärung muss fristgerecht abgegeben werden. Nur so kann vorbeugend eine einstweilige Verfügung, die der Rechteinhaber bei einer ausbleibenden Reaktion erwirken kann, abgewendet werden. Weiter ist in der Regel durch die Abgabe einer korrekt formulierten Unterlassungserklärung auch die kostenintensive Unterlassungsklage abgewehrt. Oft ist es so, dass nur wenige Tage Zeit sind, um auf die Abmahnung wegen der angeblichen Rechtsverletzung an dem Film Der Mandant zu reagieren. Hiergegen gibt es jedoch keine Einwände. Dem Rechteinhaber wird rechtlich zugesprochen, dass nach der ersten Rechtsverletzung auch die Gefahr von weiteren Verletzungen durch den Abgemahnten nicht ausgeschlossen werden kann. Daher besteht dringendes Interesse für das jeweilige Unternehem, die Urheberrechtsverletzung schnellstmöglich zu beenden.

Neben der Unterlassungserklärung wird in der Waldorf Frommer Abmahnung auch ein Geldbetrag gefordert. Dieser beläuft sich in der Regel auf 956,00 Euro. Der Betrag wird unterteilt in 506,00 Euro Anwaltskosten nebst 450,00 Euro Schadensersatz. Es ist schon beachtlich und für den Abgemahnten recht unschön, dass in der Angelegenheit wegen der Rechtsverletzung an dem Film Der Mandant mehr Anwaltskosten als Schadensersatz angefallen sind. Natürlich kann ein Anwalt dieses kritisch hinterfragen bzw. genau klären, ob nicht etwa der Schadensersatz zurückgewiesen werden könnte. Es hängt von unterschiedlichen und einer Vielzahl von Faktoren ab, eine Zahlung zu verringern und im Extremfall sogar zu verweigern. Es muss hinterfragt werden:

  • Hat die Urheberrechtsverletzung an dem Film Der Mandant wirklich stattgefunden?
  • Haben der Anschlussinhaber oder Dritte die Rechtsverletzung begangen?
  • Ist der Rechtsverletzer minder- oder volljährig?
  • Gibt es einen W-Lan Anschluss und wie war der gesichert?
  • Welche Prüf-, Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen hat der Anschlussinhaber getroffen

Nach Erörterung muss geprüft werden, wie weit die Forderung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte haltbar ist. Wie ihr Fall gelagert ist und welche Chancen und Risiken eine außergerichtliche Verteidigung mit sich bringt, erklären wird Ihnen gerne im Rahmen unserer telefonischen, kostenlosen Ersteinschätzung. Weiter bieten wir eine Vertretung im Abmahnfall für einen festgelegten Pauschalbetrag. Sie erreichen uns über unsere Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Weiter Informationen finden Sie in unseren fortführenden Beiträgen:

Ihr Dr. Alexander Wachs