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Aktuell mahnt die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner das Lied - Frauenarzt & Manny Marc - Disco Pogo / VivaClub Rotation 45 ab. Dem Abgemahnten wird die Urherberrechtsverletzung in Filesharing Börsen vorgeworfen. Aus diesem Grund lässt der Rechteinhaber DigiProtect über die Kanzlei eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und 290,00 Euro Pauschalbetrag fordern.
Im ersten Moment klingt das Angebot der Kanzlei vielleicht angemessen, da die geforderte Summe nicht "astronomisch" hoch angesetzt ist. Also könnte man sich auch denken: bezahlen, Unterlassungserklärung abgeben und man hat das Problem gelöst. Dem ist leider nicht so. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte wie im weitern Text noch erläutert nicht unterzeichnet werden. Also muss man eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, um sich ausreichend zu schützen. Gerade wenn ein Lied auf einem Sampler wie Viva Club Rotation 45 enthalten war, können Folgeabmahnungen auf den Betroffenen zukommen. Das Problem bei Samplern ist, dass nach und nach alle 30 Rechteinhaber "anklopfen" können - abmahnen - können. Das heisst im schlimmsten Fall 30 mal Schadensersatz zu zahlen.
Doch das muss alles nicht sein. Es geht darum sich ausreichend zu schützen. Und das ist auch möglich. Um die Chancen und Risiken einer möglichen Verteidigungen zu besprechen, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an. Meine Kontaktdaten sind im unteren Teil des Beitrages zu finden.
Was ist eine Abmahnung und wie sollte man reagieren?
Mit einer Abmahnung rügt man ein bestimmtes Verhalten, von dem jemand meint, einen Schaden zu erhalten. In diesem Falle das Anbieten von geschützten Dateien, wobei der Rechteinhaber einen Schaden erleidet. In der Regel besteht so eine Abmahnung aus einer Schadensersatzforderung, der Erstattung der Rechtsanwaltskosten und einer Unterlassungserklärung. Dieses ist eine Bestätigung, das angemahnte Vergehen nicht zu wiederholen. Sollte man dieser Zusage zuwiderhandeln, erklärt man sich bereit, eine bestimmte Summe Schadensersatz zu zahlen. In der Regel sind das 5100,00 Euro.
Zusammengefasst: Eine Abmahnung besteht aus drei Forderungen: Schadensersatz, Rechtsanwaltskosten und einer Unterlassungserklärung. Die Praxis hat gezeigt, dass die geforderten Summen als pauschaler Abgeltungsbetrag zusammengefasst werden.
Wie sollte man reagieren?
Allgemein kann man sagen, dass die Verteidigung nach einer Abmahnung so komplex ist, dass eine anwaltliche Beratung notwendig ist. Hierbei sollte geklärt werden, in welcher Form eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Die beigefügte Erklärung soll nicht unterschrieben werden, da diese eine Schuldanerkenntnis darstellt. Besser ist es, eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen zu lassen.
Die geforderte Summe sollte nicht vorbehaltlos bezahlt werden. An dieser Stelle ist es ratsam überprüfen zu lassen, ob die Forderung angemessen ist.
Die Hauptsache ist es, schnell zu handeln. Die Fristen müssen eingehalten werden. Manchmal sind nur wenige Tage von der abmahnenden Kanzlei angesetzt.
Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter 040 411 88 15 70
Hinweise entnehmen Sie bitte folgendem Link : Sofort Hilfe bei Abmahnung.
Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.
Ihr Dr. Alexander Wachs