Telefon: +49 (0)40 411 88 15 70
Fax: +49 (0)40 411 88 15 77
Fax2: +49 (0)40 444 655 10
E-Mail: info@dr-wachs.de
Kostenlose Ersteinschätzung! Rufen Sie uns jetzt an: 040 - 411 881 570(Mo-Fr 8 - 19.30 Uhr & Sa 10 - 16 Uhr) Oder schreiben Sie uns: info@dr-wachs.de
Abmahnung wegen Verletzung von Tonträgerherstellerrechten (§ 85 UrhG), so titeln hunderte Abmahnungen, die von der Kanzlei Denecke von Haxthausen und Partner ausgesprochen werden. Derzeit ist es das Lied - Frauenarzt & Manny Marc Atzin -, das im Auftrag des Rechteinhabers DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien abgemahnt wird. In der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und 290,00 Euro Pauschalbetrag gefordert. Grundlage der Abmahnung ist die Datensammlung so genannter Anti-Piracy Firmen, welche im Auftrag der Kanzlei Denecke von Haxthausen die File-Sharing Netzwerke auf Angebote urheberrechtlich geschützter Dateien untersucht. Anschließend hat die Kanzlei gemäß § 101 Abs. 9 UrhG eine Anordnung erwirkt, mit der das Gericht dem Internetprovider die Herausgabe der Nutzerdaten gestattet hat.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben gilt es einige Grundregeln zu beachten. Dabei ist es unerheblich, ob Ihnen vorgeworfen wird, dass über Ihren Internetanschluss Musik oder Filme heruntergeladen und zur Verfügung gestellt wurden, oder ob Sie bei Ebay einfach nur ein paar Haushaltsgegenstände verkaufen wollten.
Eine Abmahnung ist eine Aufforderung eine behauptete Rechtsverletzung zukünftig zu unterlassen. Dazu muss regelmäßig eine Unterlassungserklärung abgeben werden. Viele Kanzleien senden eine Unterlassungserklärung zusammen mit der Abmahnung. Diese mitgesandte Unterlassungserklärung ist aber im Interesse des Gegners formuliert und enthält oftmals Passagen, die nicht unterschrieben werden müssen. Daher lautet die
1. Regel
Nie ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Es muss geprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte und falls ja muss diese im Interesse des Abgemahnten neu formuliert werden.
In der Abmahnung werden ferner regelmäßig Schadensersatzansprüche eingefordert, diese setzen sich zusammen aus Rechtsanwaltskosten und einer Summe, die für den Auftraggeber der Abmahnung bestimmt ist.
Nach Durchsicht von mehreren hundert Abmahnungen habe ich festgestellt, dass die Anwaltskosten in der weit überwiegenden Anzahl der Abmahnungen eher im oberen Drittel des angemessenen angesiedelt sind. Manchmal werden auch Schadensersatzzahlungen für den Auftraggeber gefordert, die überhaupt nicht gerichtlich durchsetzbar sind. Daher lautet die
2. Regel
Nie einfach die geforderten Summen zahlen, selbst bei berechtigten Abmahnungen können die Forderungen oft auf ein erträgliches Maß herabgesetzt werden. Wichtig ist dabei nur, dass Sie mit einem Anwalt, wenn Sie sich vertreten lassen wollen, ein Pauschalhonorar vereinbaren, damit Ihre Ersparnis nicht einfach an einen anderen Anwalt geht.
Sehr oft wird eine selbst verfasste Unterlassungserklärung abgegeben, mit der Hoffnung, damit sei alles erledigt. Auch eine selbst verfasste geänderte oder auch modifizierte Unterlassungserklärung bindet Sie mindesten 30 Jahre.Gerade für Ebay Händler kann hier einige Jahre später eine Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro folgen. Auch bei Abmahnungen wegen Tauschbörsen kann das "dicke Ende" einige Jahre später kommen. Daher gilt als
3. Regel
Lassen Sie sich über die Reichweite einer abgegebenen Unterlassungserklärung ausgiebig beraten. Die Folgen eines unbeabsichtigten Verstosses einige Jahre später birgt das Risiko, dass Sie viele tausend Euro zahlen müssen. Eine Unterlassungserklärung ist unbedingt ernst zu nehmen.
Die Kosten für den eigenen Anwalt sind in einem Abmahnverfahren überschaubar. Viele Abgemahnte scheuen den Gang zum Anwalt wegen vermeintlich hoher Kosten. Ich vertrete außergerichtlich zu einem günstigen, festen Pauschalpreis, den ich bereits im ersten Telefonat mitteile. Auch vor dem Hintergrund Sie vor weiteren Abmahnungen schon im Vorfeld zu schützen, lohnt sich eine Vertretung.
Auch wirtschaftlich schwächer aufgestellte Abgemahnte können sich anwaltlicher Hilfe bedienen, etwa in dem sie einen Beratungshilfeschein (nicht in allen Bundesländern) beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Dann kostet eine anwaltliche Vertretung durch den Rechtsanwalt eigener Wahl auch aus einem anderen Bundesland nur 10,00 EUR. Ich vertrete bundesweit und habe schon sehr vielen Mandanten mit einem Beratungshilfeschein helfen können.
Um die Chancen und Risiken einer Verteidigung zu besprechen, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter : 040 411 88 15 70 . Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.
Ihr Dr. Alexander Wachs