Telefon: +49 (0)40 411 88 15 70
Fax: +49 (0)40 411 88 15 77
Fax2: +49 (0)40 444 655 10
E-Mail: info@dr-wachs.de
Kostenlose Ersteinschätzung! Rufen Sie uns jetzt an: 040 - 411 881 570(Mo-Fr 8 - 19.30 Uhr & Sa 10 - 16 Uhr) Oder schreiben Sie uns: info@dr-wachs.de
Regelmäßig lässt der Rechteinhaber EMI Music Germany GmbH & Co. KG durch die Kanzlei Kornmeier und Partner die vermeintliche Urheberrechtsverletzung in Filesharingbörsen abmahnen. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, das Musikwerk - David Guetta - Where Them Girls At - Feat. Nicki Minaj & Flo Rida - unerlaubt zum Download bereitsgestellt zu haben. Das es zu diesem Vorwurf kommt, kann verschiedene Ursachen haben:
Möglichkeit 1. Der Anschlussinhaber hat das Lied - Where Them Girls At - Feat. Nicki Minaj & Flo Rida - in einer Filesharingbörse heruntergeladen. (Der Download bringt zeitgleich eine Downloadmöglichkeit für andere mit sich)
Möglichkeit 2. Ein Dritter (nicht der Anschlussinhaber), der Zugriff auf einen an den Internetanschluss angeschlossenen Rechner hatte, hat das Werk - Where Them Girls At - Feat. Nicki Minaj & Flo Rida - heruntergeladen.
Möglichkeit 3. Das Musikwerk - Where Them Girls At - Feat. Nicki Minaj & Flo Rida - war in einem freigegebenen Ordner gespeichert und es konnte über ein Peer-to-Peer Netzwerk hierauf zugegriffen werden.
Möglichkeit 4. Ein Dritter hat sich in das W-Lan Netzwerk eingehackt und das Stück - Where Them Girls At - Feat. Nicki Minaj & Flo Rida - heruntergeladen
Möglichkeit 5. Bei der Ermittlung durch die Anti-Piracy Firma ( Die Firma, die die Urheberrechtsverletzung aufgezeichnet hat) hat ein Fehler dazu geführt, dass die Dynamische IP-Adresse falsch zugeordnet wurde.
Nach dem Erhalt solch einer Abmahnung gilt es zu prüfen, welcher Tatbestand in Ihrem Fall als Möglichkeit in Anbetracht kommt. Nun muss geklärt werden, welche die beste Verteidigungsstrategie ist. Dieses lässt sich am besten in einer kostenlosen Ersteinschätzung klären. Hier erfahren Sie den Preis für eine mögliche Verteidigung aber auch Möglichkeiten und Risiken, die zu beachten sind.
Grundlegend kann von der Abgabe der den Abmahnungen beigefügten Unterlassungserklärung abgeraten werden. Diese sind regelmäßig zu weit gefasst. Besser ist es, eine modifizierte Unterlasssungserklärung erstellen zu lassen. Es steht jedem Abgemahnten frei, eine eigene Unterlassungserklärung zu erstellen bzw. erstellen zu lassen. Diese muss jedoch bestimmte rechtlich Rahmenbedingungen erfüllen.
Auch die von der Kanzlei geforderte Summe sollte hinsichtlich ihrer Angemessenheit geprüft werden. Wenn Sie zu einem der beschriebenen Punkte Fragen haben, können Sie sich gern mit mir in Verbindung setzen. Ich biete Abgemahnten eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung, in der ich über Chancen und Risiken im Umgang mit Abmahnungen berate. Vertrauen Sie gern auf meine Erfahrung. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter : 040 411 88 15 70.
Weitere Informationen unter: http://www.dr-abmahnung.de/blog
Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Abmahnung:
1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag
Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.
Ihr Dr. Alexander Wachs
Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte vertritt seit Jahren Abgemahnte aus ganz Deutschland. Der Kanzleigründer Dr. Alexander Wachs hat einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf die Beratung von Privatpersonen gelegt, die Abmahnungen erhalten haben, weil Ihnen vorgeworfen wird, dass über deren Anschluss Urheberrechtsverletzungen begangen worden sind. Der Rechtsanwalt Dr. Wachs hat dabei von Anfang an, überregional gearbeitet und sein Wissen mit Verbraucherzentralen aus ganz Deutschland sowie mit Interessenverbänden zusammengeschlossener Abgemahnter geteilt. Über ein Dutzend TV-Auftritte allein in den letzten drei Jahren in namhaften Sendungen (u.a. SpiegelTV) haben dafür gesorgt, dass Dr. Wachs weit über die Grenzen Hamburgs als kompetenter Ansprechpartner bei Fragen zum Thema Abmahnungen und Urheberrecht bekannt ist.
Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hat nun ein umfassendes Informationsportal unter www.dr-abmahnung.de ins Netz gestellt. Die Abmahn-News etwa informieren umfassend über aktuelle Entwicklungen im Abmahnwesen. Besonders gelungen ist die Suchfunktion im oberen Drittel der Internetseite, mittels derer Abgemahnte auf die gesamte Datenbank der Internetseite bequem zugreifen können und Informationen zu abmahnenden Rechteinhabern und Kanzleien abrufen können.