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Beiträge nach Kanzleien

Abmahnung Coldplay Mylo Xyloto

Derzeit mahnt die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg für die Rechtsverletzungen an dem Musikwerk Coldplay Mylo Xyloto ab. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, das  streitgegenständliche Musikwerk Dritten unerlaubnt zum Download angeboten zu haben. In diesem Zusammenhang fordert die  Kanzlei Rasch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zustimmung zu einem Vergleich. Weiter wird in dieser Angelegenheit die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 1200,00 Euro gefordert.

Die angebliche Rechtsverletzung wird in der Regel durch das Unternehmen proMedia aufgezeichnet. Informationen zu der Firma und einen Link zur Vorgehensweise finden Sie hier: Anti-Piracy-Firma.

Was ist nach dem Erhalt solch einer Abmahnung zu beachten?

Die abmahnende Kanzlei Rasch geht zuerst davon aus, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung auch selber begangen hat. Dieses ist jedoch nicht immer der Fall. Oft nutzen Dritte den Internetanschluss und begehen die Rechtsverletzung. Natürlich ist der Anschlussinhaber dafür verantwortlich, sein Internet gegen solche Zugriffe zu schützen und mögliche Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Weiter muss er als Nichttäter trotzdem versuchen, zur Aufklärung der Täterschaft beizutragen. Vorschnell sollte hier jedoch niemand mit der gegnerischen Seite Kontakt aufnehmen. Die Informationen zu einer möglichen Täterschaft können sich auch nachteilig für den Abgemahnten auswirken.

Jeder Fall sollte individuell geprüft und hinsichtlich der Angemessenheit der Summe bewertet werden.  Nicht immer ist volle Gelforderung der Kanzlei Rasch wirklich durchsetzbar. Pauschal lässt sich dieses jedoch nicht beantworten. Realistisch gesehen kann kein Versprechen abgegeben werden wie z.B. "Sie zahlen nichts an den Abmahner". Das wäre auch unlogisch. Sollte die Rechtsverletzung stattgefunden haben muss genau geklärt werden, unter welchen Umständen dieses geschehen ist und welche Zahlung in diesem Fall angemessen scheint. Das nichts gezahlt werden muss kann nur in Ausnahmefällen durchgesetzt werden. Im Optimalfall einigt man sich mit der gegnerischen Seite. Nur so ist die Möglichkeit eines gerichtlichen Nachspiels abgewendet.

Viele Internetnutzer, Interessenverbände und Netzgemeinschaften raten dazu, eine Zahlung zu verweigern und nur eine Unterlassungserklärung abzugeben. In diesem Zusammenhang sollte erwähnt sein, dass diese Vorgehensweise unter folgenden Bedingungen übernommen werden sollte:

1. Intensives Studium zu dem Thema Filesharing - Mehrstündige Lektüre und exaktes Arbeiten

2. Vorherige kostenlose Ersteinschätzung durch Anwalt wahrgenommen

3. Monatlich etwas Geld für eine mögliche Klage zurücklegen

4. 3 Jahre Verjährungsfirst abwarten

5. Konsequente und richtige Vorgehensweise bei Mahnbescheid, weiteren Zahlungsforderungen und der Klageerhebung

6. Einigkeit über diese Vorgehensweise bei allen möglichen Beteiligten (Downloader, Anschlussinhaber, Ehe-Partner etc.)

Zusammengefasst klingt das alles schlimmer als es ist, aber Sie müssen wissen, dass die Verteidigung im Alleingang nicht "mal eben so" erledigt werden kann. Dieses soll sie nicht entmutigen, sondern zum genauen Arbeiten anspornen.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hilft Ihnen, wenn Sie eine Rasch Abmahnung erhalten haben. Bei uns steht die individuelle Beratung im Vordergrund, wir sind 6 Tage die Woche unter der Rufnummer 040 411 88 15 70 für Rückfragen erreichbar. Sie erreichen uns

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 19:30 Uhr und Samstag von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Das erste telefonische Gespräch, in dem wir Kosten und Risiken mit Ihnen besprechen, ist für Sie kostenlos. Dieses Gespräch wird ihnen regelmäßig aber schon helfen, die ganze Angelegenheit deutlich ruhiger zu sehen. Falls Sie sich danach von uns vertreten lassen wollen, vertrauen Sie auf unsere schnellen Reaktionszeiten. Im Notfall können wir in wenigen Stunden reagieren. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Ihr Dr. Alexander Wachs