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Der Rechtsanwalt Christopher Lihl mahnt im Auftrag der Prokino Filmverleih GmbH die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Film - Alle anderen - ab und fordert in dieser Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie 650,00 Euro Pauschalbetrag. Dem Abgemahnten wird die unerlaubte Veröffentlichung des urheberrechtlich geschützten Filmes vorgeworfen. Die Forderung der Kanzlei Lihl besteht aus zwei Teilen:
In der Unterlassungserklärung soll sich der Betroffene verpflichten, keine weiteren Urheberrechtsverletzungen vorzunehmen. Sollte er entgegen der Erklärung handeln, so folgt die Zahlungspflicht einer Vertragsstrafe. Hier muss nun genau unterschieden werden, ob man sich verpflichtet, nur den Film - Alle anderen - nicht mehr in Filesharingbörsen anzubieten, oder sämtliche Produkte des Rechteinhabers. Die von der Kanzlei Lihl beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne Prüfung unterschrieben werden. Auch die Höhe der geforderten Summe muss der Abgemahnte nicht vorbehaltlos akzeptieren und begleichen. Die Praxis hat gezeigt, dass die Forderungssumme in Filesharing-Abmahnungen oft zu hoch angesetzt ist.
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Ihr Dr. Alexander Wachs