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"Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen - Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung". So titeln hunderte Abmahnungen, die die Kanzlei Waldorf Frommer täglich wegen Urheberrechtsverletzungen versendet. Dem Betroffenen wird in diesem Fall vorgeworfen, das Musikwerk Chris Brown F.A.M.E.- in einem Peer-to-Peer Netzwerk zum Download bereitgestellt zu haben.
Es heisst: "Unsere Mandantschaft hat zu Ihrer Ermittlung ein zivilrechtliches Auskunftsverfahren gegen Ihren Internet-Provider nach § 101 UrhG durchgeführt. Das zuständige Landgericht hat den vorliegenden Fall geprüft, eine offensichtliche Rechtsverletzung bejaht und Ihrem Provider die Auskunftserteilung mit dem hier beigefügten Beschluss ausdrücklich gestattet. Ihr Internet-Provider hat daraufhin mitgeteilt, dass Ihr Internetzugang zur angefragten Zeit für die Verbindung mit dem Internet genutzt wurde." Dieses hat nichts mit der Vorratsdatenspeicherung zu tun, sondern ist nur eine Speicherung der Daten, um auf Seiten der Provider technische Probleme nachzuvollziehen swoie zu Abrechnungszwecken.
Weiter führt die Kanzlei Waldorf Frommer in der Abmahnung - Chris Brown F.A.M.E.- an, "Es spielt auch keine Rolle, ob Sie persönlich oder eine andere Person aus Ihrer Sphäre - mit oder ohne Ihr Einverständnis - über Ihren Internetanschluss Repertoire unserer Mandantschaft zum Donwload angeboten haben." Das ist auch richtig so, spielt in der weiteren Verteidigung jedoch eine wichtige Rolle. Es ist schon bedeutend, wer wenn nicht der Abgemahnte die Urheberrechtsverletzung begangen hat.
Welche Rolle die individuelle Situation im Fall der Abmahnung wegen der Urhebeberrechtsverletzung an dem Musikwerk - Chris Brown F.A.M.E.- spielt, lässt sich in einer kostenlosen Ersteinschätzung klären. Sie erreichen mich in meiner Hamburger Kanzlei und ich freue mich über Ihr Interesse. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Abmahnung:
1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag
Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.
Ihr Dr. Alexander Wachs