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Eine Abmahnung zu erhalten ist kein "Beinbruch". Trotz der Drohgebärden der abmahnenden Kanzlei hat man als Abgemahnter gute Chancen auf eine Abmahnung zu reagieren. Im vorliegenden Beispiel mahnt die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei die vermeintliche Urherberrechtsverletzung an dem Film - Jubiläumsmuschis 3 Elitegirls -für Purzel-Video GmbH ab und fordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie 650,00 Euro Pauschalbetrag.
Die wenigsten werden wissen, was eine Unterlassungserklärung ist und wie die Forderungen der Kanzlei zu bewerten sind.
Grundlegend kann man sagen: Nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Die Unterlassungserklärung ist zu weit gefasst, weil Sie für den gesamten Rechtekatalog des Rechteinhabers gilt. Ich kann daher nur zur Vorsicht raten. Eine Unterlassungserklärung bindet Sie mindestens 30 Jahre, denn es wird ein Unterlassungsvertrag geschlossen.
Es handelt sich damit um ein Damocles Schwert, das in 15 Jahren durch einen kleinen Fehler die Insolvenz bedeuten kann. Eine solche Erklärung muss gut durchdacht sein. Außerdem stellt die beigefügte Erklärung regelmäßig ein Schuldanerkenntnis dar. Ich berate seit Jahren bei Abmahnungen und kann Ihnen helfen die Erkärung auf Ihre Bedürfnisse anzupassen.
Um die emotionale Seite einer Abmahnung nicht außer Acht zu lassen : Eine Abmahnung ist nur der Vorschlag einer gütlichen Einigung nach dem Verdacht einer Urheberrechtsverletzung in Filesharing Börsen. Es ist kein klassisches Ermittlungsverfahren, wie man es aus dem Fernsehen kennt. Der Abgemahnte ist nicht vorbestraft und erhält auch keinen Eintrag in das Führungszeugnis. Alles ist gut.
Trotzdem kann es nervraubend sein, sich mit einer Anwaltskanzlei auseinanderzusetzen. Kein Laie kann entscheiden, ob die Forderung der Kanzlei angemessen ist.
Darum zusammengefasst :
- Beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben
- Kontakt zu einem Anwalt suchen, der in der Materie kundig ist
- Kostenloses Erstgespräch warnehmen, um sich beraten zu lassen
-Ruhig und sachlich entscheiden und handeln
Ortstermine sind bei einer Vertretung in der Regel nicht nötig. Das heisst, dass mann die gesamten Unterlagen per Email oder Fax vorabsenden kann, damit eine sofortige Verteidigung beginnen kann. Somit ist eine optimale, bundesweite Vertretung möglich und es entstehen keinem Nachteile in der Qualität der Verteidigung.
Um die ersten Sorgen und Nöte zu nehmen biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an, um Risiken und Möglichkeiten einer Verteidigung zu besprechen.
Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter: 040 411 88 15 70
Hinweise entnehmen Sie bitte folgendem Link : Sofort Hilfe bei Abmahnung.
Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.
Ihr Dr. Alexander Wachs