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Beiträge nach Kanzleien

Abmahnung C-S-R Rechtsanwaltskanzlei - Fuck and Dance Vol. 37 ( Muschi Party) - Gröger MV GmbH & Co. KG

Im Auftrag der Gröger MV GmbH & Co. KG mahnt die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei den Erotikfilm- Fuck and Dance Vol. 37 ( Muschi Party) - ab. Hintergrund der Abmahnung ist die Feststellung einer von dem Anschlussinhaber begangene Urheberrechtsverletung an urheberrechtlich geschützten Filmwerken der Gröger MV GmbH. Regelmäßig fordert die Kanzlei in diesem Zusammenhang die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung und die Zahlung von 650,00 Euro Pauschalbetrag. Dieses ist nicht der einzige Film, den die Produktionsfirma Gröger MV abmahnen lässt. Gerade wenn man mehrere Filme einer Serie illegal heruntergeladen hat, ist es ratsam sich beraten zu lassen, da Folgeabmahnungen ausgesprochen werden können. Unter anderem abgemahnt werden die Filme:

Abmahnung C-S-R Rechtsanwaltskanzlei - Private Lustschweine - Frische Früchtchen lutschen reife Schwänze - für Gröger MV

Abmahnung Kanzlei C-S-R - Private Lustschweine-Schwiegermutters Sex-Lektionen für Gröger MV GmbH&Co. KG

Abmahnung C-S-R - Fuck and Dance Vol 36 Gang Bang Party - für Gröger MV GmbH

Der Abgemahnte ist nicht verpflichtet eine Unterlassungserklärung abzugeben, wenn er die Rechtsverletzung nicht begangen hat und sie ihm auch nicht über die sog. Störerhaftung zugerechnet werden kann. Dennoch ist nach anwaltlicher Prüfung in manchen Fällen ratsam, obwohl sich der Abgemahnte „keiner Schuld bewusst ist“, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Namentlich um im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung nur noch über die geforderte Geldsumme streiten zu müssen. Dies ist regelmäßig sehr viel günstiger, weil die Gerichte den Unterlassungsstreitwert allein regelmäßig bei mehreren tausend Euro ansetzen.

Ortstermine sind bei einer Vertretung nicht von Nöten. Sie können mir die Unterlagen auch per E-Mail oder Fax zusenden. Ich kann dann unmittelbar mit Ihrer Vertretung beginnen. Entscheidender als die räumliche Nähe ist die Erfahrung des eingeschalteten Anwalts. Viele Abgemahnte scheuen den Gang zum Anwalt wegen vermeintlich hoher Kosten. Ich vertrete außergerichtlich zu einem günstigen, festen Pauschalpreis, den ich bereits im ersten Telefonat mitteile. Auch vor dem Hintergrund Sie vor weiteren Abmahnungen schon im Vorfeld zu schützen, lohnt sich eine Vertretung.

Die gesetzten Fristen müssen eingehalten werden. Oft hat der Adressat einer Abmahnung nur wenige Tage Zeit angemessen zu reagieren. Sollte man nicht oder zu spät handeln, können Folgekosten, im Extremfall eine einstweilige Verfügung ( Durchsetzung der Forderung ohne Anhörung des Abgemahnten) oder sogar ein Gerichtsverfahren in der Hauptsache folgen.

Um die Chancen und Risiken einer Verteidigung zu besprechen, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter : 040 411 88 15 70 . Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.