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Die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei mahnt im Auftrag der Gröger MV GmbH den Erotikfilm - Ohne Höschen Vol 21 - ab und fordert in dieser Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie 650,00 Euro Pauschalbetrag. Dem Betroffenen wird in der Regel die öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Filmwerke vorgeworfen. Konkret geht es um den Vorwurf, den Film - Ohne Höschen Vol. 21 - heruntergeladen und zeitgleich Dritten zugänglich gemacht zu haben. Anhand dieser, durch eine Antipiracy Firma angeblich beiweissicher dokumentierten, Annahme macht die Kanzlei C-S-R Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend, welcher durch Zahlung des Pauschalbetrages abgegolten sei.
Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung enthält regelmäßig eine Formulierung, mit welcher der Vorwurf – gern auch als Täter – eingeräumt wird. Dies wird als Schuldanerkenntnis oder auch als sog. Geständnisfunktion gesehen. Vergleichen Sie zu der Unterlassungserklärung auch meine weiterführenden Hinweise hier : Unterlassungserklärung C-S-R Rechtsanwälte.
Die Höhe der geforderten Summe richtet sich – zumindest mittelbar – nach den angesetzten Streitwerten. Die Rechtsprechung fällt hinsichtlich der in Tauschbörsenverfahren angesetzten Streitwerte regelmäßig sehr unterschiedlich aus. Für ein aktuelles Album können diese von einigen tausend bis zu mehreren zehntausend Euro reichen. Durch die Vielzahl der Entscheidungen – einige sind auch einfach veraltet – wird es dem Abgemahnten schwer gemacht, zu prüfen welche Streitwert „richtig“ ist. Daher empfehle ich die Abmahnung auch hinsichtlich dieses Punktes einer kritischen Prüfung unterziehen zu lassen.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben - atmen sie durch und beruhigen Sie sich - klären sich die meisten Fragen nach einem Telefongespräch mit einem erfahrenen Anwalt. Ich biete Abgemhahnten eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung unter der Telefonnummer : 040 411 88 15 70.
Ihr Dr. Alexander Wachs