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Post im Namen seines Idols zu bekommen ist für viele Fans der Höhepunkt der Fankarriere. Weniger erfreulich mag die Kontaktaufnahme dann erscheinen, wenn sie im Rahmen einer Abmahnung wegen Filesharing geschieht. Dieses ist auch in diesem Jahr häufiger der Fall, wenn der Rechteinhaber Anis Mohammed Ferchichi, besser bekannt als Bushido, gegen die Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk Bushido & Sido 23 vorgeht. Dem Betroffenen wird durch die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe vorgeworfen, das urheberrechtlich geschützte Musikwerk in einem Peer-to-Peer Netzwerk unerlaubt verbreitet zu haben.
Es ist schon bemerkenswert, dass gerade ein Gangster-Rapper sämtliche Register des Rechtstaates zieht, um gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Natürlich ist eine Urheberrechtsverletzung nich hinnehmbar. Eine unangemessene Forderung im Abmahn-Fall jedoch auch nicht. Daher muss immer geprüft werden, ob die Geldforderung der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe wegen der Rechtsverletzung an dem Musikwerk Bushido & Sido 23 berechtigt ist. Neben der Geldforderung ist jedoch auch die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ein zentraler Punkt der Abmahnung. Hierzu sollten Abgemahnten wissen, dass die den Abmahnungen beigefügten Unterlassungserklärungen regelmäßig zu weit gefasst sind. Es steht jedem Abgemahnten frei, eine veränderte Erklärung abzugeben. Lassen Sie sich hierzu beraten. In jedem Fall muss auf die Bindhardt Fiedler Zerbe Abmahnung reagiert werden. Innerhalb der gesetzen Frist mus mindestens eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Nur so ist die Wiederholungsgefahr ausgeräumt und eine einstweilige Verfügung abgewehrt.
Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hilft Ihnen, wenn Sie eine Bindhardt Fiedler Zerbe Abmahnung wegen der angeblichen Rechtsverletzung an dem Musikwerk Bushido & Sido 23 erhalten haben. Bei uns steht die individuelle Beratung im Vordergrund, wir sind 6 Tage die Woche unter der Rufnummer 040 411 88 15 70 für Rückfragen erreichbar. Sie erreichen uns
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 19:30 Uhr und Samstag von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Das erste telefonische Gespräch, in dem wir Kosten und Risiken mit Ihnen besprechen, ist für Sie kostenlos. Dieses Gespräch wird ihnen regelmäßig aber schon helfen, die ganze Angelegenheit deutlich ruhiger zu sehen. Falls Sie sich danach von uns vertreten lassen wollen, vertrauen Sie auf unsere schnellen Reaktionszeiten. Im Notfall können wir in wenigen Stunden reagieren. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Ihr Dr. Alexander Wachs