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Abmahnung - Black Mirror 3 - Schutt Waetke Rechtsanwälte - dtp entertainment

Vier Monate nach der Veröffentlichung lässt der Rechteinhaber dtp entertainment AG die unerlaubte Verwertung des Spieles Black Mirror 3 abmahnen und fordert unter Zurhilfenahme der Kanzlei Schutt Waetke Rechtsanwälte die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 600,00 Euro.

Dem Betroffenen wird vorgeworfen, das urheberrechtlich geschützte Spiel Black Mirror 3 zum Download bereitgestellt zu haben. Viele Abgemahnte wissen nicht, dass Sie Abmahnungen nicht schutzlos gegenüberstehen. Besonders wenn Dritte (etwa Kinder) die Rechtsverletzung begangen haben, kann zumindest der Schadensersatz zurückgewiesen werden. Wenn der Anschlussinhaber auch technische Schutzvorkehrungen getroffen hat, können auch die Anwaltskosten gegebenenfalls ganz zurückgewiesen werden.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Schutt Waetke Rechtsanwälte wegen des Spieles Black Mirror 3 erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Werk Black Mirror 3.

1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag

Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Ihr Dr. Alexander Wachs