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In Amerika ist der Film "Der Fall Ted Bundy" ein Verkaufsschlager gewesen. Er handelt von dem gleichnamigen Serienmörder, welcher sich nach einer Verhaftung selbst vor Gericht verteidigt. Ein Psychodrama mit juristischer Komponente.
Die juristische Selbsverteidigung ist in manchen Fällen nicht sinnvoll. Gerade wenn es um Abmahnungen geht, sollte man sich einem Fachmann anvertrauen. Die Baumgarten Brandt Rechtsanwälte mahnen momentan vermehrt den Verdacht einer Urheberrechtsverletzung an dem Film Der Fall Ted Bundy ab. Sie fordern eine Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 850,00 Euro.
Ich empfehle Ihnen zunächst nach Erhalt der Abmahnung erst einmal in Ruhe durchzuatmen und sich zu informieren. In den von mir bearbeiteten Fällen hat sich herausgestellt, dass die geforderte Summe regelmäßig zu hoch ist. Gerade die Schadensersatzkosten sind angreifbar, wenn der Abgemahnte nur der Anschlussinhaber aber nicht der Verursacher ist. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht in der Form unterschrieben werden, wie sie von der abmahnenden Kanzlei beigefügt ist. Zum einen stellt diese regelmäßig ein Schuldanerkenntnis dar. Zum anderen ist nicht geklärt, ob die geforderte Vertragsstrafe nicht viel zu hoch ist. Es sollte sich daher vorbehalten werden, die Vertragsstrafe durch ein Amts- oder Landgericht überprüfen zu lassen.
Konkret rate ich zu folgendem:
1. Atmen Sie tief durch
2. Versuchen Sie herauszufinden, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat.
3. Informieren Sie sich über den Rechteinhaber und die abmahnende Kanzlei
4. Es ist ferner ratsam zumindest ein Gespräch mit einem in der Materie kundigen Anwalt zu führen, um die Chancen und Risiken auszuloten. Gerne will ich Ihnen hier Rede und Antwort stehen. Ich vertrete bundesweit.
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