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Die Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar, Auffenberg Petzold Witte aus Dortmund mahnt im Auftrag unterschiedlicher Rechteinhaber die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke in sogenannten Peer-to-Peer Netzwerken ab. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, ein urheberrechtlich geschütztes Werk Dritten zum Upload angeboten zu haben. Da die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte nach §§ 15 ff., 31 UrhG dem Rechteinhaber vorbehalten sind, macht dieser unter Zurhilfenahme der Kanzlei AWP - Auffenberg Petzold Witte Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz, Erstattung der Rechtsanwaltskosten sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung geltend.
An dieser Stelle sollte auch angemerkt sein, dass die Kanzlei AWP - Auffenberg Petzold Witte sehr fair mit dem Abgemahnten umgeht. Das heisst, dass das Vergleichsangebot in Höhe von 450,00 Euro klar in 100,00 Euro Anwaltskosten und 350,00 Euro Schadensersatz aufgeteilt ist. Keine andere abmahnende Kanzlei begnügt sich wegen der Urheberrechtsverletzung in Filesharingbörsen mit 100,00 Euro Anwaltskosten. Jeder muss für sich entscheiden, ob ihm die 350,00 Euro zu hoch erscheinen. In manchen Fällen kann man leider nur sagen, dass die Forderung angemessen ist, sollte die Rechtsverletzung zweifelsfrei von dem Anschlussinhaber begangen worden sein.
Es muss, trotzdem die Forderung in einem konkreten Fall angemessen erscheint, immer geprüft werden, ob ggf. die Schadensersatzforderung zurückgewiesen werden kann. Neben der Geldforderung fordert die Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar, Auffenberg Petzold Witte in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Am Ende des Blogbeitrages wird auf diese noch näher eingegangen. Da die den Abmahnungen beigefügten Unterlassungserklärungen regelmäßig zu weit gefasst sind, sollte Sie diese nicht nutzen. Es steht jedem Abgemahnten frei, eine veränderte Unterlassungserklärung abzugeben.
Im weiteren Verlauf des Beitrages finden Sie eine kommentierte APW Rechtsanwälte & Notar, Auffenberg Petzold Witte Abmahnung:
Seite 1
"Abmahnung wegen der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke mit Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung"
Einleitend wird in der Abmahnung erklärt, wer der Rechteinhaber ist, der durch die Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar, Auffenberg Petzold Witte vertreten wird. Unter anderem treten hier Firmen wie z.B. Universal Pictures International Germany GmbH ..X auf.
Wie einleitend bereits angeführt geht es in der Abmahnung um den unberechtigten Upload eines urheberrechtlich geschützten Werkes. Da sich die streitgegenständliche Datei in der Regel in der aktuellen Verwertungsphase befindet, kann der Rechteinhaber sein Interesse an der Ahndung des Fehlverhaltens somit bekräftigen. Gemäß § 97 UrhG hat der Rechteinhaber in so einem Fall Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz.
[Anmerkung: Es muss immer ganz genau unterschieden werden, wer die Rechtsverletzung begangen hat: Anschlussinhaber, Dritte, Kinder, Besuch). Weiter muss geprüft werden, ob der Anschlussinhaber seinen Kontroll- und Sicherungspflichten nachgekommen ist. Je nach individueller Sachlage können Schadensersatz und/oder Anwaltskosten zurückgewiesen werden. Da die Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar, Auffenberg Petzold Witte lediglich 100,00 Euro Anwaltskosten fordert, wird es hier jedoch keinen Ansatzpunkt bzw. Kritikpunkt hinsichtliche einer möglichen Zurückweisung geben.]
Weiter wird in der APW Rechtsanwälte & Notar, Auffenberg Petzold Witte erklärt, um welches Werk es sich handelt. Ein beauftragtes Diensleistungs-Unternehmen konnte angebliche beweissicher und gerichtverwertbar aufzeichnen, dass über ein dynamische IP-Adresse unter dem Namen einer Torrent-Datei eine Datei mit einem konkreten Hashwert zu einem bestimmten Zeitpunkt zum Download bereitgestellt wurde. [Anmerkung: Dem Anscheinsbeweis nach darf die abmahnende Kanzlei davon ausgehen, dass der Anschlussinhaber auch der Rechtsverletzer ist und sich direkt an ihn wenden]
Über ein zivilrechtlichtes Auskunftsverfahren hat die Mandantin unter Zurhilfenahme der ermittelten Daten beim zuständigen Landgericht einr Gestattungsanordnung erwirkt, dei es dem Provider erlaubt, die zu der IP-Adresse gehörenden Nutzerdaten herauszugeben.
In diesem Zusammenhang macht die Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar, Auffenberg Petzold Witte Ansprüche geltend, die sich anhand der Lizenzgebühr festsetzen lassen. Das heisst, es wird ein Betrag angesetzt, den der Rechteinhaber für die öffentliche Zugänglichmachung, Verbreitung und Verwertung des urheberrechtlich geschützten Materials gefordert hätte.
Seite 2
Dem angeführten Tatbestand nach fordert die Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar, Auffenberg Petzold Witte den Abgemahnten auf, die Raubkopie von dem Rechner zu löschen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. In Klammern heisst es "Formulierungsvorschlag liegt an". [Anmerkung: Die abmahneden Kanzlei weist zurecht daraufhin, dass es lediglich ein Vorschlag ist. Es steht jedem Betroffenen zu, eine veränderte Unterlassungserklärung abzugeben. Auch hier muss man anmerken, dass nur wenige Kanzleien darauf hinweisen, dass lediglich die mögliche Option einer Unterlassungserklärung beigefügt ist.]
Folgend finden Sie auch die Frist innerhalb derer der Abgemahnte in jedem Fall eine Unterlassungserklärung abgegeben haben muss. Auch wenn nur 10 Tage bis zum Fristende angesetzt sind, ist diese kurze Frist nicht zu beanstanden.
Im weiteren wird in der APW Rechtsanwälte & Notar, Auffenberg Petzold Witte Abmahnung erklärt, dass eine 100,00 Euro Abmahnkosten-Begrenzung in dem vorliegenden Fall nicht anwendbar sei. [Anmerkung: Auch wenn dieser Standpunkt immer kritisch zu hinterfragen ist, zeigt die Praxis, dass Gerichte die Deckelung in der Regel nicht anerkennen.]
Um die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen macht die Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar, Auffenberg Petzold Witte folgendes Angebot:
Auch der Vergleichtsbetrag ist zu dem genannten Fristende an die Kanzlei zu zahlen.
Wenn der Abgemahnte dem Angebot nicht nachkomme, würden durch eine weitere Geltendmachung der Schadensersatzansprüche höhere Kosten, Gebühren und weitere Schadensersatzsprüche anfallen. Letzendlich habe der Betroffene mit einem einstweiligen Verfügungsverfahren und der weiteren gerichtlichen Inanspruchnahme zu rechnen. [Anmerkung: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Sobald die Wiederholungsgefahr durch eine fristgerechte Abgabe einer korrekt formulierten Unterlassungserklärung ausgeräumt ist, müssen Sie nicht mit einer einstweiligen Verfügung rechnen.]
Seite 3
Auf der letzten Seite geht die Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar, Auffenberg Petzold Witte nocheinmal genauer auf die Rechtsgrundlagen ein. Es wird erklärt, dass der Anschlussinhaber grundsätzlich für die Schutzrechtsverletzung (mit-)verantwortlich ist. Der sogenannten Störerhaftung nach muss er sich auch der Verhalten Dritter anrechnen lassen, wenn diese die Rechtsverletzung begangen haben, obwohl zumutbare Sicherungsmaßnahmen die Tat hätten verhindern können.
[Anmerkung: Es muss hier immer konkret erörtert werden, ob der Anschlussinhaber seinen Prüfungs- und Überwachungspflichten nachgekommen ist. Abhängig von der Beantwortung muss die Forderung der APW Rechtsanwälte & Notar, Auffenberg Petzold Witte Abmahnung ggf. neu bewertet werden.]
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Hier finden Sie die beigefügte Unterlassungserklärung. Viele Anwälte und Interessenvertreter Abgemahnter raten davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Besser ist es, eine eigens angegfertigte Erklärung zu verfassen bzw. verfassen zu lassen, die den Abgemahnten optimal schützt. Betrachtet man die Formulierungen des in der APW Rechtsanwälte & Notar, Auffenberg Petzold Witte Abmahnung beigefügten Schreibens, wird deutlich, dass die Vertragsstrafe zwar nicht festgesetzt und im Streitfall vom zuständigen Gericht auf deren Angemessenheit zu prüfen ist, was ein oft angebrachter Kritikpunkt bereits vorgefertigter Erklärung ist und nicht abgemildert werden muss, auf der anderen Seite jedoch wieder Formulierungen zur Unterschrift vorgelegt werden, die eine mögliche Nachverhandlung hinsichtlich der geforderten Summe fast unmöglich macht.
Wenn Sie zu einem der beschriebenen Punkte Fragen haben, können Sie sich gern mit mir in Verbindung setzen. Ich biete Abgemahnten eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung, in der ich über Chancen und Risiken im Umgang mit Abmahnungen berate. Vertrauen Sie gern auf meine Erfahrung. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer APW Rechtsanwälte & Notar, Auffenberg Petzold Witte Abmahnung.
1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag
Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.
Ihr Dr. Alexander Wachs
Liste abgemahnter Titel:
Auffenberg Petzold Witte Abmahnung - Der Plan - Universal Pictures International Germany GmbH
Derzeit mahnt die Kanzlei Auffenberg Petzold Witte Rechtsanwälte & Notar aus Dortmund im Auftrag der Firma Universal Pictures International Germany GmbH die unerlaubte Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes - Der Plan - ab und fordert in dieser Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärungs sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 450,00 Euro.
Dem Betroffenen wird vorgeworfen, den Film - Der Plan - über ein Peer-to-Peer Netzwerk unerlaubt zum Download bereitgestellt zu haben.
Wie bereits angeführt wird in der Auffenberg Petzold Witte Abmahnung eine Unterlassungserklärung gefordert. Diese ist immer der Mittelpunkt einer Abmahnung. Ein geschlossener Unterlassungsvertrag wirkt lebenslänglich. Daher ist es immer ratsam vor einer vorschnellen Abgabe zumindest den ein oder anderen Punkt abzumildern und das oftmals enthaltene Schuldanerkenntnis zu entfernen. Dies ist umso wichtiger, wenn Widerstand zumindest gegen die Höhe geleistet werden soll.
Weiter fordert die Kanzlei wegen der Rechtsverletzung an dem Film - Der Plan - die Zahlung eines Betrages in Höhe von 450,00 Euro. Dieser ist im Vergleich zu anderen Kanzleien eher niedrig angesetzt. Die Inanspruchnahme ihrer Dienste berechnet die Kanzlei mit 100 Euro. Das ist fair und kann in jedem Fall alsim Sinne des Abgemahnten gewertet werden. Mit den geforderten 100 Euro Anwaltskosten ist die Kanzlei Auffenberg Petzold Witte mit ihrer Abmahnung eine der Kanzleien, die am wenigsten fordert. Im Vergleich dazu berechnen andere Kanzlei für eine Abmahnung 506,00 Euro. Andere Kanzleien geben gar nicht genau an, mit welchem Betrag die angefallenen Anwaltskosten genau bemessen sind.
Ob die 350,00 Euro Schadensersatzforderung wegen der Rechtsverletzung an dem Film - Der Plan - angemessen ist muss natürlich hinterfragt werden. Hier muss von Fall zu Fall entschieden werden. Über möglich Chancen und Risiken im Fall einer außergerichtlichen Verteidigung gegen eine Auffenberg Petzold Witte Abmahnung informieren wir Sie telefonisch und kostenlos.
Abmahnung - Brautalarm - APW Auffenberg Petzold Witte - Universal Pictures
Zeitnah nach der Veröffentlichung des Filmes Brautalarm geht der Rechteinhaber Universal Pictures unter Zurhilfenahme der Kanzlei Auffenberg Petzold Witte gegen die Urheberrechtsverletung in sogenannten Filesharingbörsen vor. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, das streirgegenständliche Filmwerk Dritten zum Dowanload angeboten zu haben, In diesesm Zusammenhang werden die Abgabge einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages gefordert.
Die wenigsten wissen, was nach dem Erhalt solch einer Auffenberg Petzold Witte Abmahnung wegen der vermeintlichen Rechtsverletzung an dem Film Brautalarm zu tun ist. Darum bieten wir seit Jahren eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung an, in der wie Sie ausgiebig über die Chancen und Risiken einer außergerichtlichen Verteidigung beraten. Weiter betreit unsere Kanzlei diesen Blog, der Informationen zu dem Thema Filesharung bereitstellt. Handeln Sie nach dem Erhalt einer Abmahnung nich überstürzt. Wichtig ist, dass Sie sich ausreichend zu dem Thema informieren und danach entscheiden was für Sie das richtige ist.
Einige Fakten:
1. Abmahnungen werden auch Schutzrechtsverwarnungen genannt. Wesentlich für eine Abmahnung ist, dass der Empfänger weiß, was er tun muss um einen Rechtsstreit zu verhindern. Wenn dies nicht eindeutig ist und es sich bei dem Abgemahnten um einen Verbraucher handelt kann dies unter bestimmten Umständen im einstweiligen Verfügungsverfahren zu einer Kostenlast des Abmahners führen vgl. OLG Köln 20. Mai 2011 (Az. 6 W 30/11).
2. Das Besondere an Abmahnungen ist, dass die Rechtsprechung davon ausgeht, dass Abmahnungen im Interesse des Abgemahnten sind. Namentlich weil damit ein teureres gerichtliches Verfahren vermieden werden kann. Aus diesem Grund soll der Abgemahnte auch die Anwaltskosten des Abmahners tragen müssen. Dies gilt freilich aber nur, wenn die Abmahnung berechtigt ist und keine überhöhten Gebühren gefordert werden – lassen Sie sich hier beraten.
3. Eine Unterlassungserklärung ist immer der Mittelpunkt einer Abmahnung. Ein geschlossener Unterlassungsvertrag wirkt lebenslänglich. Daher ist es immer ratsam vor einer vorschnellen Abgabe zumindest den ein oder anderen Punkt abzumildern und das oftmals enthaltene Schuldanerkenntnis zu entfernen. Dies ist umso wichtiger, wenn Widerstand zumindest gegen die Höhe geleistet werden soll.
Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hilft Ihnen, wenn Sie eine Auffenberg Petzold Witte Abmahnung wegen der angeblichen Rechtsverletzung an dem Film - Brautalarm - erhalten haben. Bei uns steht die individuelle Beratung im Vordergrund, wir sind 6 Tage die Woche unter der Rufnummer 040 411 88 15 70 für Rückfragen erreichbar. Sie erreichen uns
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 19:30 Uhr und Samstag von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Das erste telefonische Gespräch, in dem wir Kosten und Risiken mit Ihnen besprechen, ist für Sie kostenlos. Dieses Gespräch wird ihnen regelmäßig aber schon helfen, die ganze Angelegenheit deutlich ruhiger zu sehen. Falls Sie sich danach von uns vertreten lassen wollen, vertrauen Sie auf unsere schnellen Reaktionszeiten. Im Notfall können wir in wenigen Stunden reagieren. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.
Abmahnung APW Rechtsanwälte & Notar - Corrado - Los Banditos Films
Die Firma Los Banditos Films ist bekannt für die Vermarktung von Independent-Filmen in Deutschland. Zugleich mit der Vermarktung der Filme ist der Rechteinhaber daran interessiert, die unerlaubte Verbreitung der zum Rechtekatalog gehördenden Werke zu unterbinden. In dieser Angelegenheit wird unter anderem die Kanzlei Auffenberg Petzold Witte Abmahnung damit beauftragt, die rechtlichen Interessen der Firma Los Banditos Films zu vertreten.
Bereits in der Vergangenheit wurde in unserem Blog thematisiert, dass gerade das Verhältnis zwischen Kunden und Independent-Unternehmen nicht durch ein unangemessenes Abmahnverfahren vergiftet werden sollte.
Wie bereits erklärt sollte ein Rechteinhaber auch prüfen, welche Konsequenzen durch eine Abmahnung entstehen und welche Kanzleien welche Forderung an die Abgemahnten stellen. Da einzelne Kanzleien für die Verbreitung eines Filmes ganz unterschiedliche Beträge fordern, spielt es eine wichtige Rolle, welche Kanzlei der Rechteinhaber beauftragt.
Durch die Inanspruchnahme einer Kanzlei, die im Vergleich zu anderen Kanzleien Ansprüche geltend macht, die als angemessen bewertet werden können, hat der Rechteinhaber Los Banditos Films hier in jedem Fall einen guten Willen gezeigt. Fraglich ist, ob dieses bewusst oder unbewusst war. Wir werden weiter berichten.
In jedem Fall sollten die Netz-Piraten, Downloader und Foren-Nutzer in ihren Einwänden und Beiträgen in den Foren solche Entwicklungen auch registrieren. Langsam bewegen sich die Forderungen in einen Bereich, der als angemessen gewertet werden kann. Wenn nun auch noch angemessen formulierte Unterlassungserklärung beigefügt werden, dann ist das ein Schritt in die richtige Richtung.
In dem vorliegenden Fall wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Film - Corrado - ist die Kanzlei Auffenberg Petzold Witte AWP beauftragt worden, die Rechtsverletzung zu ahnden und von dem Betroffenen die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Betrages zu zahlen.
Da die Kanzlei Auffenberg Petzold Witte einen im Vergleich zu anderen Kanzleien relativ niedrigen Pauschalbetrag fordert, fällt hier vielleicht weniger die Prüfung der Summe, sondern eher die Prüfung der Unterlassungserklärung ins Gewicht. Wir geben Ihnen in diesem Fall natürlich die Möglichkeit, unsere Meinung in dieser Angelegenheit zu hören. Rufen Sie uns einfach an und fragen Sie nach Dr. Wachs. Wir bieten Abgemahnten aus ganz Deutschland eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung. Es kann auch sein und das sollte nicht falsch verstanden werden, sich der Forderung zu unterwerfen und den Betrag zu zahlen. Das heisst nicht, dass die Unterlasssungserklärung ungeprüft abgegeben werden kann.
Sollte auch Ihnen in einer Auffenberg Petzold Witte Abmahnung vorgeworfen werden, den Film - Corrado - in einem Peer-to-Peer Netzwerk zum Download angeboten zu haben, beachten Sie bitte folgende Regeln.
1. Regel
Nie ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Es muss geprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte und falls ja muss diese im Interesse des Abgemahnten neu formuliert werden.
2. Regel
Nie einfach die geforderten Summen zahlen, selbst bei berechtigten Abmahnungen können die Forderungen oft auf ein erträgliches Maß herabgesetzt werden. Wichtig ist dabei nur, dass Sie mit einem Anwalt, wenn Sie sich vertreten lassen wollen, ein Pauschalhonorar vereinbaren, damit Ihre Ersparnis nicht einfach an einen anderen Anwalt geht.
3. Regel
Lassen Sie sich über die Reichweite einer abgegebenen Unterlassungserklärung ausgiebig beraten. Die Folgen eines unbeabsichtigten Verstosses einige Jahre später birgt das Risiko, dass Sie viele tausend Euro zahlen müssen. Eine Unterlassungserklärung ist unbedingt ernst zu nehmen.
Wenn Sie zu einem der beschriebenen Punkte Fragen haben, können Sie sich gern mit mir in Verbindung setzen. Ich biete Abgemahnten eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung, in der ich über Chancen und Risiken im Umgang mit Abmahnungen berate. Vertrauen Sie gern auf meine Erfahrung. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter : 040 411 88 15 70.
Weitere Informationen unter: http://www.dr-abmahnung.de/blogDie Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Auffenberg Petzold Witte Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Werk - Corrado.
1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag
Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.
Ihr Dr. Alexander Wachs
Derzeit mahnt die Kanzlei Auffenberg Petzold & Witte die Urheberrechtsverletzung an dem Film - Dickste Freunde - ab und fordert in dieser Abmahnung wegen Filesharing die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, den Film - Dickste Freunde - in einer Filesharingbörse veröffentlicht zu haben. Dieses sei, so ist es der Abmahnung zu entnehmen, durch eine Ermittlungsfirma festgesellt worden. Worum es bei solch einer Abmahnung geht, soll dieser Blogbeitrag kurz erklären:
Bei einer Tauschbörsen Abmahnung fordert der Rechteinhaber durch seinen Anwalt, dass über einen Internetanschluss nicht weiter Rechtsverletzungen vorgenommen werden, indem der Film - Dickste Freunde - verbreitet wird. Um dies sicherzustellen muss der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung abgeben. Diese ist grundsätzlich recht frei formuliert, es gilt jedoch einige durch Gesetz und Rechtsprechung entwickelte Eckpunkte zu berücksichtigen. Die Unterlassungserklärung muss etwa im Fall eines zukünftigen Verstoßes strafbewehrt sein.
Der Abgemahnte ist nicht verpflichtet eine Unterlassungserklärung abzugeben, wenn er die Rechtsverletzung an dem Film - Dickste Freunde - nicht begangen hat und sie ihm auch nicht über die sog. Störerhaftung zugerechnet werden kann. Dennoch ist nach anwaltlicher Prüfung in manchen Fällen ratsam, obwohl sich der Abgemahnte „keiner Schuld bewusst ist“, eine Unterlassungserklärung wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Film - Dickste Freunde - abzugeben. Namentlich um im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung nur noch über die geforderte Geldsumme streiten zu müssen. Dies ist regelmäßig sehr viel günstiger, weil die Gerichte den Unterlassungsstreitwert allein regelmäßig bei mehreren tausend Euro ansetzen.
Ortstermine sind bei einer Vertretung wegen Filesharing an dem Film - Dickste Freunde - nicht von Nöten. Sie können mir die Unterlagen auch per E-Mail oder Fax zusenden. Ich kann dann unmittelbar mit Ihrer Vertretung beginnen. Entscheidender als die räumliche Nähe ist die Erfahrung des eingeschalteten Anwalts.
Viele Abgemahnte scheuen den Gang zum Anwalt wegen vermeintlich hoher Kosten. Ich vertrete außergerichtlich zu einem günstigen, festen Pauschalpreis, den ich bereits im ersten Telefonat mitteile. Auch vor dem Hintergrund Sie vor weiteren Abmahnungen schon im Vorfeld zu schützen, lohnt sich eine Vertretung.
Die gesetzten Fristen wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Film - Dickste Freunde - müssen eingehalten werden. Oft hat der Adressat einer Abmahnung nur wenige Tage Zeit angemessen zu reagieren. Sollte man nicht oder zu spät handeln, können Folgekosten, im Extremfall eine einstweilige Verfügung ( Durchsetzung der Forderung ohne Anhörung des Abgemahnten) oder sogar ein Gerichtsverfahren in der Hauptsache folgen.
Auch wirtschaftlich schwächer aufgestellte Abgemahnte können sich anwaltlicher Hilfe bedienen, etwa in dem sie einen Beratungshilfeschein (nicht in allen Bundesländern) beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Dann kostet eine anwaltliche Vertretung wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Film - Dickste Freunde - durch den Rechtsanwalt eigener Wahl auch aus einem anderen Bundesland nur 10,00 EUR. Ich vertrete bundesweit und habe schon sehr vielen Mandanten mit einem Beratungshilfeschein helfen können.
Viele Abgemahnte wissen nicht, dass Sie der Abmahnung wegen der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an dem Film - Dickste Freunde - nicht schutzlos gegenüberstehen. Besonders wenn Dritte (etwa Kinder) die Rechtsverletzung begangen haben, kann zumindest der Schadensersatz zurückgewiesen werden. Wenn der Anschlussinhaber auch technische Schutzvorkehrungen getroffen hat, können auch die Anwaltskosten gegebenenfalls ganz zurückgewiesen werden.
Auch ist sehr genau zu kontrollieren, ob die geforderten Summen angemessen sind. Dies ist für einen Laien, aufgrund der ständig ändernden Rechtsprechung und Gesetze, oftmals schwierig zu durchschauen. So gibt es Konstellationen, in denen die Forderung mehrerer hundert Euro berechtigt ist, während in anderen Fällen 100,00 EUR Anwaltskosten angemessen sind. Dies ist immer einzelfallabhängig.
Gegen eine Abmahnung gibt es eine Vielzahl von Argumenten. So ist zu prüfen, ob der Abmahner überhaupt die erforderlichen Rechte hat, die Abmahnung auszusprechen. Ferner ist die technische Seite der Ermittlung sehr kritisch zu hinterfragen, bereits kleinste Fehler können zu einer Fehlermittlung führen. Weiter ist dann zu fragen, ob die Gebühren und der Schadensersatz angemessen sind. Auch hier gibt es abhängig von der Vorgehensweise der jeweiligen Kanzlei unterschiedliche Ansatzpunkte.
Ich biete folgenden Service im Falle einer Abmahnung:
1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag
Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.
Ihr Dr. Alexander Wachs