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Beiträge nach Kanzleien

Abmahnung Amy Winehouse Back to Black - 2006 veröffentlicht und 2011 abgemahnt?

Wie uns telefonisch angetragen wurde und auch in diversen Blogs anderer Anwälte zu lesen ist, mahnt die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der  Universal Music GmbH die Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk Amy Winehouse Back to Black ab.

Als ich davon hörte, suchte ich im Internet nach einer aktuellen Neuauflage oder evtl. einer Special-Edition, die aktuell auf dem Markt erschienen ist. Hier wurde ich nicht fündig. Abgemahnt wird wohl wirklich das 5 Jahre alte Studioalbum der Sängerin Amy Winehouse.

Das ist erstaunlich. In der Regel werden nur aktuelle Musikwerke abgemahnt, die sich in der Verwertungesrelevanten Phase befinden. Das nun ein so altes Werk abgemahnt wird, ist eher die Ausnahme. Eine mögliche Ursache für die Rasch Rechtsanwälte Abmahnung wegen der Rechtsverletzung an dem Album Amy Winehouse Back to Black könnte die Rückkehr in die europäischen Alben-Charts sein. In England wurde das Album in den Charts, nach dem Tod der Sängerin, in den Top 100 gelistet.

Laut Media Control Artikel vom 2.8.2011 (Link) wurden nach dem Versterben der Sängerin auch in den deutschen Top 100 Charts wieder Lieder und auch das Album Amy Winehouse Back to Black gelistet.

Abgeleitet könnte man sagen, es werden nicht nur aktuelle Titel, sondern fast alle Titel, die in den Top 100 sind, abgemahnt. Anscheinend rechtfertigen die Kanzleien die Abmahnung auch mit dem Argument der Chartplatzierung.  Da diese in der Regel auch Neuerscheinungen sind, ist die Rasch Abmahnung wegen eines so alten Albums wohl eher die Ausnahme.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Rasch Rechtsanwälte Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Werk Amy Winehouse Back to Black.

1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag

Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Ihr Dr. Alexander Wachs