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Derzeit wird die deutsch-türkische Familienkomödie - Almanya - Willkommen in Deutschland - durch die Kanzlei Waldorf Frommer wegen der unerlaubten Verwertung in Filesharingbörsen abgemahnt. Dem Betroffenen wird vorgeworfen den am 10.3.2011 in deutschen Kinos veröffentlichten Film bereits wenige Monate später in einem Peer-to-Peer Netzwerk zum Download angeboten haben.
Der Rechteinhaber Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft versucht damit in dieser Pahse der Neuerscheinung gegen die unerlaubte Verbreitung vorzugehen. Es steht ausschließlich den Rechteinhabern zu, seine Filme auf dem von ihm gewählten Weg zu veröffentlichen. Das ist die eine Seite. Auf der anderen Seite steht die Konsequenz, die den Agemahnten droht. Und hier muss eine klare Position für die Verhältnismäßigkeit bezogen werden. Das heisst, dass überprüft werden muss, ob die geforderten Summe angemessen ist. Die Beantwortung dieser Frage hängt von vielen Faktoren ab, die in solch einem Beitrag nicht allumfassend beantwortet werden können. Wichtig für Sie ist, dass die in Abmahnungen geforderten Beträge oft zu hoch angesetzt sind. Zurückweisung oder Minderung der Forderung sind keine Seltenheit.
Weiter fordert die Kanzlei Waldorf Frommer in der Abmahnung - Almanya - Willkommen in Deutschland - die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Die Form dieser Erklärung ist nicht schriftlich festgelegt. Das heisst die Formulierung kann verändert werden, so lagen die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Die den Abmahnungen beigefügten Unterlassungserklärung sind regelmäßig zu weit gefasst. Entweder sie enthalten festgelegte Vertragsstrafen (in der Regel 5001,00 Euro), oder sie beziehen sich auf das gesamteFilmangebot der Rechteinhaber.
Es steht jedem Abgemahnte frei, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Es ist in den seltensten Fällen angeraten, ungeprüft Schriftstücke gegnerischer Kanzleien zu unterschreiben. Darum gilt auch hier: Achtung und nicht vorbehaltlos unterschreiben.
Wenn Sie zu einem der beschriebenen Punkte Fragen haben, können Sie sich gern mit mir in Verbindung setzen. Ich biete Abgemahnten eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung, in der ich über Chancen und Risiken im Umgang mit Abmahnungen berate. Vertrauen Sie gern auf meine Erfahrung. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter : 040 411 88 15 70.
Weitere Informationen unter: http://www.dr-abmahnung.de/blog
Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Abmahnung:
1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag
Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.
Ihr Dr. Alexander Wachs