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Die Kanzlei Sasse und Partner aus Hamburg vertritt unter anderem die Senator Film Verleih GmbH (u.a. das Filmwerk der Vorleser; Public Enemy No.1 - der Todestrieb); Boje Buck Produktion Gmbh ( u.a.Filmwerk Robert Zimmermann wundert sich über die Liebe); Roadrunner Records GmbH (u.a. Musikgruppe Korn: Korn III - Remember who you are; Musikgruppe Airbourne: No guts no glory und Splendid Film GmbH (u.a. Filmwerk Sword with no name), und mahnt überwiegend behauptete Rechtsverletzungen an Filmwerken und Musikalben. Die Kanzlei Sasse und Partner fordert regelmäßig ein Pauschalangebot von ca. 800,00 EUR, das nicht weiter aufgeschlüsselt ist, sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Ich kann nicht dazu raten, die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Die Begründung dazu finden Sie hier.
Allgemein ist festzuhalten, dass die Kanzlei Sasse und Partner dafür bekannt ist, eine geringere Anzahl von Abmahnungen zu versenden. Die Ansprüche aber bis zum Schluss durchficht. Die Kanzlei Sasse und Partner hat schon einige Verfahren vor dem Amtsgericht Hamburg geführt. Das Amtsgericht Hamburg hat regelmäßig bei Filmwerken die Anwendbarkeit des § 97a II UrhG (sog. 100,00 EUR Deckelung) abgelehnt.
Die Kanzlei Sasse und Partner arbeitet mit dem Ermittlungsdienstleister der Zarei GmbH zusammen. Nach Kenntnis des Unterzeichners gibt es derzeit noch kein unabhängiges Gutachten zu der Vorgehensweise der Zarei GmbH. Fairerweise ist allerdings einzuräumen, dass die Zarei GmbH in den bisher gerichtlich geführten Verfahren um Transparenz der eigenen Vorgehensweise bemüht war.
Dennoch stehen Sie einer Sasse und Partner Abmahnung nicht hilflos gegenüber.
Um die Chancen und Risiken einer Verteidigung zu besprechen, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter: 040 411 88 15 70. Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.
Ihr Dr. Alexander Wachs
Die Kanzlei Sasse und Partner mahnt regelmäßig die Urheberrechtsverletzung in Filesharingbörsen ab. Solch eine Sasse und Partner Abmahnung wird nun erläutert.
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Auf der ersten Seit titelt die Kanzlei Sasse und Partner: "Unerlaubtes Anbieten geschützter Filmwerke in Tauschbörsen"
Weiter heisst es in der Sasse und Partner Abmahnung: "in oben bezeichneter Angelegenheit hat uns die XXXX GmbH mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beuaftregt. Eine entsprechende auf uns lautende Vollmacht wird anwaltlich versichert."
Namens und in Vollmacht der Mandantin nimmt die Kanzlei Sasse und Partner den Abgemahnten wegen unerlaubter Verwertung geschützter Filmwerke im Internet gemäß §§ 97, 97a, 98, 94, 16, 19a UrhG in Anspruch.
Die Mandantin sei Inhaberin der ausschließlichen Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte an dem abgemahnten Filmwerk und werde durch nicht autorisierte Angebote ihrer Werke im Internet erheblich geschädigt. Weiter schreibt die Kanzlei Sasse und Partner: "Sie hat daher die Firma Guardaley Ltd. mit Sitz in Karlsruhe damit beauftragt, sogenannte File-Sharing-Systeme auf rechtsverletzende Angebote zu überprüfen." Dabei seien folgende Daten durch die Guardaley Ltd. festgestellt und dokumentiert worden:
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IP-Nr., Datum/Uhrzeit, Dateiname(n)
In der Abmahnung Sasse und Partner heisst es weiter: "Anhand der festgestellten Daten haben wir beim für die Deutsche Telekom AG örtlich zuständigen Landgericht Köln einen Antrag auf Datensicherung und Auskunft gestellt, dem das Landgericht Köln entsprochen hat. Aufgrund dieses Beschlusses hat uns die Deutsche Telekom AG mitgeteilt, dass die von der Guardley Ltd. festgestellte und beweissicher dokumentierte IP-Adresse zum genannten Zeitpunkt Ihrem Internetanschluss zugeordnet war." Damit stehe den Ausführung der Kanzlei Sasse und Partner nach fest, dass die betreffende Datei über den Internetanschluss der abgemahnten Person öffentlich zugänglich gemacht wurde.
Sollte sich der Abgemahnte darauf abstellen wollen, dass ein Dritter die Rechtsverletzung begangen hat, so hätte er dieses zu beweisen. Ansonsten hafte er als Täter, teilt die Kanzlei Sasse und Partner in der Abmahnung mit.
"Namens und in Vollmacht unserer Mandandtin haben wird Sie daher aufzufordern, die vorbenannte Datei unverzüglich und dauerhaft von Ihrem Computer zu entfernen und zu vernichten. Weiterhin fordern wir Sie auf, es mit sofortiger Wirkung zu unterlassen, urheberrechtliche geschützte Filmwerke (Dateien, Anm. der Redaktion) unserer Mandantin zum Abruf durch andere Teilnehmer von File-Sharing-Systemen bereitzustellen und damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen", erläutert die Kanzlei Sasse und Partner in der Abmahnung.
Zur Vermeidung einer gerichtlichen Geltendmachung der der Mandantin zustehenden Ansprüche habe die Kanzlei den Betroffenen aufzufordern, bis zu einem genannten Datum (Fristende) eine eigenhändig unterzeichnete, unbedingte, unwiderrufliche und vertragsstrafenbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, für die anliegend ein Entwurf beigefügt sei, an die Kanzlei Sasse und Partner zu senden. Die Kanzlei weist in der Abmahnung darauf hin, "dass die gesetzlich vermutete Wiederholungsgefahr nur durch die Vorlage einer hinreichenden strafbewehrten Unterlasssungserklärung beseitigt werden kann."
Des weiteren stehe der Mandantin der Kanzlei Sasse und Partner Schadensersatzansprüche u.a. für die rechtswidrige Nutzung, die Ermittlung, die Providerauskunft und der eigenen Tätigkeit zu. Da der Mandantin nicht an einer gerichtlichen Auseinandersetzung gelegen sei, wäre sie bereit, eine zügige außergerichtliche Beilegung der Angelehenheit zu ermöglichen.
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Die Kanzlei Sasse und Partner schlägt dem Abgemahnten daher im Rahmen einer solchen außergerichtlichen einvernehmlichen Einigung als Vergleichsangebot eine einmalige Pauschalzahlung in Höhe von 800,00 Euro vor, mit der alle bislang entstandenen in der Abmahnung aufgezählten entstandenen Schadensersatzansprüche der Mandantin abgegolten seien.
"Unsere Mandantin fühlt sich allerdings nur bis zum XXX (Datum) an das vorgenannte Angebot gebunden. Nach Ablauf der vorgenannten Frist", erklärt die Kanzlei Sasse und Partner, "müssten wir unserer Mandantin empfehlen, zur Wahrung und Sicherung ihrer Rechte sofort gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir weisen Sie darauf hin, dass in diesem Fall weit höhere Kosten auf Sie zukommen werden. Denn neben den gegebenenfalls weitaus höheren Ansprüchen unserer Mandantin auf Erstattung der gesetzlichen Gebühren für dieses Abmahnschreiben laut RVG, den Ermittlungskosten der Guardaley Ltd., den Kosten für die Auskunft Ihres Providers und etwaigem weiteren Schadensersatz kämen zusätzlich noch die erheblichen Kosten eines Gerichtsverfahrens auf Sie zu", erläutert die Kanzlei Sasse und Partner in der Abmahnung.
Mit dem fristgerechten Eingang der von dem Abgemahnten unterzeichneten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und der fristgerechten Zahlung des vorgenannten Betrages wäre die Angelegenheit für den Betroffenen endgültig erledigt.
Falls Sie eine Sasse und Partner Abmahnung erhalten haben, nutzen Sie Chance sich über den Filesharing Vorwurf zu informieren:
Ich stehe Ihnen unter 040 411 88 15 70. Ich berate und vertrete seit Jahren Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet.
Liste abgemahnter Titel:
Abmahnung Sasse und Partner Rechtsanwälte - Roller Girl - Senator Film Verleih GmbH
Derzeit mahnt die Kanzlei Sasse und Partner im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH die angebliche Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk Roller Girl ab. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, das streitgegenständliche Filmwerk Roller Girl in einem Peer-to-Peer Netzwerk unerlaubt Dritten zum Download angeboten zu haben. In diesem Zusammenhang macht die Kanzlei Sasse und Partner Rechtsanwälte Anspruch auf Unterlassung, Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages geltend.
Die wenigsten Betroffenen wissen, was nach dem Erhalt solch einer Abmahnung zu tun ist. Nicht immer muss den Forderungen wegen der Rechtsverletzung an dem Film Roller Girl nachgekommen werden. Es muss dringend angeraten werden, jeden Fall individuell zu bewerten, da in der Abmahnung zuerst davon ausgegangen wird, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung an dem Film Roller Girl begangen hat. Natürlich kann der Abgemahnte auch als Störer für die Rechtsverletzung verantwortlich gemacht werden, welche über seinen Internetanschluss begangen wurde. In diesem Fall kann jedoch ggf. der Schadensersatz zurückgewiesen werden.
Weiter muss geprüft werden, ob der in der Sasse und Partner Abmahnung geforderte Betrag wegen der Rechtsverletzung an dem Film Roller Girl angemessen ist.
Wie bereits angeführt wird in der Sasse und Partner Abmahnung auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. "Freundlicherweise" ist der Roller Girl Abmahnung bereits eine Unterlassungserklärung beigefügt. Diese sollten Sie jedoch nicht benutzen. Die Praxis hat gezeigt, dass die den Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärungen regelmäßig zu weit gefasst sind. Besser ist es, die Erklärung in manchen Punkten abzumildern. Lassen Sie sich auch hierzu ausgiebig beraten.
Sasse und Partner Abmahnung - Dream Theater - A dramatic turn of Events - Roadrunner Records
Die weihnachtliche Vorfreude vergeht schnell, wenn zum Jahreswechsel eine Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner im Briefkasten liegt. Diese mahnt derzeit Rechtsverletzungen an dem Musikwerk - Dream Theater - A dramatic turn of Events - ab und fordert in diesem Zusammenhang die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 800,00 Euro.
Nach dem Erhalt solch eines Schreibes der Kanzlei Sasse und Partner stellen sich dem Empfänger viele Fragen. Grundlegend sollten Sie beachten, dass eine Abmahnung in ihren Details immer zu hinterfragen ist. Nicht immer muss hier die Hilfe eines Anwalts in Anspruch genommen werden. Bereits im Internet finden Sie eine Menge an Informationen, die Sie ausgiebig nutzen sollten.
Wir als Anwaltskanzlei vetreten natürlich die Meinung, dass solch eine Sasse und Partner Abmahnung wegen der Rechtsverletzung an dem Musikwerk - Dream Theater - A dramatic turn of Events - immer geprüft werden sollte. Die Praxis hat gezeigt, dass die in den Abmahnungen geforderten Beträge oft zu hoch angesetzt sind. Weiter sind die den Abmahnungen beigefügten Unterlassungserklärungen regelmäßig zu weit gefasst. Letzendlich sind es immer die Rahmenbedingungen unter deren Umständen die vermeintliche Rechtsverletzung begangen wurde, die maßgeblich entscheidend sind, welche Forderung angemessen ist.
Die Kanzlei Sasse und Partner geht ersteinmal davon aus, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung an dem Album - Dream Theater - A dramatic turn of Events - selbst begangen hat. Dieses ist jedoch nicht immer so. Oft werden Rechtsverletzungen von Dritten begangen. In diesem Fall muss konkret geprüft werden, ob die volle Geldforderung geltend gemacht werden kann.
Wir bieten Ihnen im Abmahnfall eine kostenlose Ersteinschätzung in der wir über Chancen und Risiken im Umgang mit solch einer Abmahnung beraten. Weiter nennen wir in diesem Zusammenhang auch die im Falle einer Vetretung anfallenden Pauschalkosten. Danach können Sie für sich entscheiden, was das Beste für Sie ist.
Ihr Dr. Alexander Wachs