Telefon: +49 (0)40 411 88 15 70
Fax: +49 (0)40 411 88 15 77
Fax2: +49 (0)40 444 655 10
E-Mail: info@dr-wachs.de
Kostenlose Ersteinschätzung! Rufen Sie uns jetzt an: 040 - 411 881 570(Mo-Fr 8 - 19.30 Uhr & Sa 10 - 16 Uhr) Oder schreiben Sie uns: info@dr-wachs.de
Inhaber von Internetseiten, Web-shops oder auch Verbraucher, die bei Ebay handeln, sehen sich immer öfter dem Vorwurf gegenüber Markenrechte verletzt zu haben. Falls Sie Adressat eines entsprechenden Vorwurfs wurden oder Interesse daran haben eine Marke anzumelden, finden Sie auf dieser Seite eine Vielzahl von Informationen.
Grundlage einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung ist regelmäßig
§ 14 MarkenG
Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch.
(1) Der Erwerb des Markenschutzes nach § 4 gewährt dem Inhaber der Marke ein ausschließliches Recht.
(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr
1. ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt,
2. ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfaßten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, daß das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird, oder
3. ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke Schutz genießt, wenn es sich bei der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt [...]
Entscheidend ist, dass die Verletzung im geschäftlichen Verkehr erfolgte. Wenn Privatpersonen eine Abmahnung wegen einer Markenverletzung erhalten ist daher sehr genau zu prüfen, ob ein solches konkret vorliegt, wenn nicht ist die Abmahnung unberechtigt. Es ist dringend anzuraten sich hier anwaltlich beraten zu lassen, weil sich die juristische Bedeutung von "geschäftlicher Verkehr" nicht zwingend mit dem eigenen Sprachgefühl und Empfinden zu decken vermag.
Sammlung der Abmahnung Markenrecht alphabetisch nach Marken geordnet:
A)
B)
C)